Mitteilungsvorlage - VO/0244/18
Grunddaten
- Betreff:
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Anfrage der Fraktion Freie Wähler Wegberg nach §17 der Geschäftsordnung: Mögliche Asbestbelastung in der Erich Kästner Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Kenntnisnahme
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09.10.2018
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Sachverhalt
Die Fraktion Freie Wähler hat mit Schreiben vom 23.09.2018 eine Anfrage nach §17 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg gestellt:
„Mögliche Asbestbelastung in der Erich Kästner Grundschule“
Die Anfrage der Fraktion Freie Wähler ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt.
Zu 1.)„Wurde im 1. Sanierungsabschnitt auf Asbest beprobt ?“
Antwort:Ja.
Zu 1a.)„Falls ja, welches analytisches Verfahren wurde angewendet“
Antwort:Es wurde das Untersuchungsverfahren nach VDI – Richtlinie 3866 Blatt 5 angewendet.
Zu 1b.)„Falls ja, liegt ein Probennahmeplan mit Eintragung der Probennahmestellen vor ?“
Antwort:Ein solcher Plan liegt nicht vor.
Zu 1c.)„Falls ja, welche Maßnahmen wurden vom Gutachter vorgeschrieben/empfohlen ?“
Antwort:Das Gutachten stellt zunächst fest, dass die untersuchten
Probematerialien (Materialien der Abhangdecke) kein Asbest enthalten. Es wird weiterhin festgestellt, dass daher keine speziellen Vorgaben im Hinblick auf die Demontage und Entsorgung der Deckenplatten einzuhalten sind.
Es wird empfohlen, bei der Demontage auf die persönliche Schutzausrüstung der tätigen Personen gemäß den brancheüblichen Tätigkeiten und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften zu achten (z.B. FFP 2 Maske, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, etc.)
Zu 1d.)„Falls ja, gibt es eine Fotodokumentation hierzu ?“
Antwort:Im Gutachten sind sowohl die Probenentnahmestellen als
auch die Materialproben selber fotografisch dokumentiert.
Zu 1e.)„Falls ja, wurde eine Raumluftmessung nach den Sanierungsarbeiten durchgeführt und mit welchem Ergebnis ?“
Antwort:Es wurde keine Raumluftmessung durchgeführt.
Zu 1f.) „Falls ja, welche Kosten sind entstanden ?“
Antwort:Das Gutachten hat Kosten in Höhe von 886,55 € verursacht.
Zu 1g.)„Falls nein, was waren die Gründe dafür ?“
Antwort:- - -
Zu 1h.)„Falls nein, wie konnte die Verwaltung sicher stellen, dass keine Gefährdung für Schüler, Lehrer und weitere Personen bestand ?“
Antwort:- - -
Zu 2.)„Wird im 2. Bauabschnitt eine Beprobung auf Schadstoffe durchge-
führt ?“
Antwort:Nein, das ist nicht vorgesehen.
Zu 2a.)„Falls ja, welche Kosten wurden hierzu kalkuliert ?“
Antwort:- - -
Zu 2b.)„Falls nein, wie stellt die Verwaltung sicher, dass durch die Sanierungs-maßnahme keine Gesundheitsgefährdung für Schüler, Lehrer und weitere Personen besteht ?“
Antwort:Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass es sich bei den
im 2. Bauabschnitt rückzubauenden Materialien der Abhangdecken um andere handelt als um diejenigen des 1. Bauabschnitts. Daher kann eine Gesundheitsgefährdung hieraus ausgeschlossen werden.
Für die Schüler und Lehrer sind keine besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich. Zum Schutz der bei der Demontage tätigen Personen werden die Maßnahmen berücksichtigt, die durch den Gutachter im 1. Bauabschnitt empfohlen wurden (s. Antwort 1c.).
Sollten bei den Rückbauarbeiten wider Erwarten andere, derzeit verdeckt liegende Materialien vorgefunden werden, und sollte bei diesen Materialien eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden können, wird ein geeigneter Gutachter hinzugezogen.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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170,2 kB
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