Entscheidungsvorlage - VO/0253/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Für den Neubau der Feuerwache Wegberg hatte zuletzt der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 10.07.2018 die Vergabe der Planungsleistungen des Archi­tekten und des Landschaftsarchitekten beschlossen (s. TOP N15, VO/0178/18). Diese waren als Sieger aus dem Wettbewerbsverfahren hervorgegangen.

Für die Planung der Feuerwache ist bereits zum Beginn der Planungsphase die Hinzuziehung und Beauftragung folgender weiterer Fachplaner erforderlich:

  1. Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bereiche Heizung, Lüftung, Sanitär
  2. Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bereiche Elektro und Förderanlagen
  3. Tragwerksplanung
  4. Planungsleistungen des Brandschutzes (Brandschutzkonzept)

Für diese vier Fachplanungen hatte die Verwaltung gemeinsam mit dem Architek­tur­büro Scheidt Kasprusch geeignete Planungsbüros vorausgewählt und deren grundsätzliches Interesse an der Übernahme dieser Planungsleistungen abgefragt. Alle Büros zeigten großes Interesse an dem Bauvorhaben und sicherten die Abgabe eines Honorarangebots zu.

Mit Schreiben vom 12.10.2018 wurden die betreffenden Planungsbüros von der Verwaltung aufgefordert Honorarangebote für ihre jeweilige Planungsleistung zu erstellen und bis zum 26.10.2018 abzugeben. Für den 09.11. und 12.11.2018 waren die Vorstellungs- bzw. Vergabegespräche vereinbart.

 

Die freihändige Vergabe freiberuflicher Leistungen (z.B. gemäß HOAI)  gilt gemäß    § 17 Abs.7 der Hauptsatzung der Stadt Wegberg bis zu einer Höhe von 25.000,- € netto als einfaches Geschäft der laufenden Verwaltung. Da sich die Beauf­tra­gungssummen der Planungsleistungen für die oben genannten Ziffern  1. bis 3.  oberhalb dieser Grenze befinden werden, liegt die Zustän­digkeit zur Vergabe beim Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Ver­gabe.

Die Vergabevorschläge für die Beauftragung der Fachplanerleistungen kann die Ver­­wal­tung erst nach der anstehenden Sitzung des Ausschusses fertigstellen, voraus­sichtlich Ende November. Die darauffolgende Sitzung des Ausschusses ist erst für den Februar des nächsten Jahres vorgesehen. Die Verwaltung möchte diesen Zeitraum für die Planung der neuen Feuerwache jedoch nicht ungenutzt ver­streichen lassen und schlägt daher vor, die Vergaben für die Ziffern 1. bis 3.  ent­weder in der Sitzung des Rates am 18.12.2018 (s. Beschlussvorschlag) oder in einer Sonder­sitzung des Aus­schusses vor der Ratssitzung (s. Alternativer Beschlussvorschlag)  vorzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe überträgt die Entschei­dung über die anstehenden Vergaben der Fachplanerleistungen für den Neubau der Feuer­wache an den Rat der Stadt Wegberg. Die Beratung und Beschluss­fassung hierzu soll in der Ratssitzung am 18.12.2018 erfolgen.

 

 

Alternativer Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, über die anstehen­den Vergaben der weiteren Fachplaner­leistungen für den Neubau der Feuerwache in einer Sondersitzung des Ausschusses zu beraten. Diese soll auf den 18.12.2018 vor der Ratssitzung terminiert werden.

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