Entscheidungsvorlage - VO/0263/18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Es wird zunächst auf die Beantwortung der Anfrage der Fraktion DIE LINKE gemäß §17 der Geschäftsordnung zum Thema Verlängerung der Öffnungszeiten in der KiTa Merbeck in der Ratssitzung am 18.09.2018 (TOP 4.2) verwiesen. Demnach strebt die Verwaltung das Ziel an, zum Kindergartenjahr 2020 / 2021 einen Anbau an der städtischen Kindertagesstätte in Merbeck zu realisieren. Dieser Anbau soll einerseits die momentane Containerlösung zur Schaffung einer dritten Gruppe ersetzen und anderseits Platz für eine zur Erweiterung der Öffnungszeiten (45 Stunden Betreuungsmodell) der KiTa erforderliche Küche bieten. Im Anbau soll zudem der Personalraum untergebracht werden.

Gemäß der mit dem Rat der Stadt Wegberg getroffenen Regelung zu Wertgrenzen bei der Durchführung baulicher Maßnahmen stellt der Fachbereich Gebäudewirt-schaft dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nachfolgend diese Baumaßnahme vor, da deren Wert oberhalb der festgelegten Grenze von 30.000,- € liegen wird.

 

Im ersten Schritt wurde zwischen der Leitung der Kindertagesstätte, dem Fachbereich Bildung und Soziales und dem Fachbereich Gebäudewirtschaft das erforderliche Raumprogramm für die dauerhafte Erweiterung der Kindertagesstätte zu einer dreigruppigen Kindertageseinrichtung mit einem 45 Stunden Betreuungsangebot abgestimmt. Entscheidend für das neue Raumprogramm ist unter anderem der Wunsch, den aktuell für die temporäre dritte Gruppe (Mini-Raupen) hergerichteten bzw. umgebauten Motorikraum weiterhin als Gruppenraum zu nutzen.

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte sind nach verwaltungsinterner Abstimmung die folgenden Räume erforderlich:

 

 

Nutzung

erf. Raumgröße

1.

Motorikraum

ca. 55 m²

2.

Geräteraum

ca. 15 m²

3.

Differenzierungsraum für Mini-Raupen Gruppe

(Ruhen, Schlafen, Spielen)

ca. 22 m²

4.

Sanitärbereich mit mindestens 2 Kinder-WCs und 2-3 Waschbecken inkl. Wickelkommode

ca. 12–15 m²

5.

Zusätzlicher Abstellraum für Mini-Raupen Gruppe

ca. 6 m²

6.

Küche

ca. 20 m²

7.

Personalraum

ca. 16-20 m²

8.

Verkehrsfläche inkl. 4-5 lfdm. Garderobe

ca. 20-25 m²

9.

Abstellraum für Kinderwagen

ca. 10 m²

 

Die erforderlichen Raumgrößen resultieren einerseits aus den Vorgaben des LVR sowie Jugendamtes und andererseits aus den nutzerspezifischen Vorgaben. Insgesamt wird für den Anbau somit eine Nettogrundfläche von ca. 176 m² bis 188 m² benötigt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Konstruktionsflächen ergibt sich eine zu erwartende Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 225 m².

 

Neben diesen Räumen wird weiterhin ein neuer Außenabstellraum benötigt, der aufgrund der Nutzung jedoch nicht in die beheizte Fläche mit einbezogen werden muss.

 

Zu den neu zu erstellenden Räumlichkeiten sind auch Umbauten im Bestand erforderlich. So soll ein vorhandener Wickelraum in ein barrierefreies Behinderten-WC umgebaut werden, welches dann gleichzeitig als zusätzliches Personal-WC dient. Zur Vergrößerung des Nebenraumes der Gruppe „Mini-Raupen“ wird der ehemalige Geräteraum mit dem vorhandenen Außenabstellraum zusammengefasst.

Der Vorlage ist ein Übersichtsplan mit Darstellung des Bestandes sowie Lage der möglichen Erweiterungsfläche beigefügt.

 

Weitere Vorgehensweise

Die Verwaltung wird bei Zustimmung des Ausschusses zur Umsetzung der Maßnahme kurzfristig externe Architekten auffordern, in Zusammenarbeit mit Fachingenieuren zur technischen Gebäudeausrüstung (TGA) zeitnah einen skizzenhaften Entwurf inkl. Kostenabschätzung sowie Honorarangebote zu erarbeiten.

Im Anschluss werden die eingereichten Vorschläge durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft in Abstimmung mit dem Fachbereich Bildung und Soziales sowie der Leitung der Kindertagesstätte geprüft und bewertet. Als Ergebnis soll für die erste Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe im Jahr 2019 eine Entscheidungsvorlage zur Beauftragung der erforderlichen Architekten- und Fachingenieurleistungen erstellt werden.

Die Einreichung des Bauantrages soll nach Möglichkeit im Frühjahr 2019 erfolgen. Terminliches Ziel ist die Inbetriebnahme der Erweiterung zum Kindergartenjahr 2020 / 2021.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte sind im Entwurf des Haushaltsplans für 2019 Mittel in Höhe von insgesamt 746.000,- € enthalten. Diese Baukosten wurden auf der Grundlage überschlägig ermittelter Flächen und Kostenwerte abgeschätzt. Da die nun im Zuge der Erstellung des Raumprogramms konkretisierten und letztlich als benötigt festgelegte Erweiterungsfläche größer ist, als die für die Haushaltsanmeldung angenommene Fläche, werden sich die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen. Nach Abschätzung durch die Gebäudewirtschaft liegen diese nun bei 938.000,- €.

Eine erste Überprüfung der Kosten wird im Zuge der Einholung der Honorarangebote mit zugehöriger Kostenabschätzung durch die Architekten bzw. Planer erfolgen.

Eventuell zusätzlich erforderliche Mittel, die über die aktuell im Haushaltsplan enthaltenen 746.000,- € hinausgehen, wird die Verwaltung nach Erstellung der Kostenberechnung (Frühjahr 2019) für den Haushaltsplan 2020 nachmelden.

 

Derzeit befindet sich ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) in der Beratung im Bundesrat und Bundestag. Um gute, qualitativ hochwertige Kindertagesbetreuung zu gewährleisten, will der Bund durch das Gute-KiTa-Gesetz 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren bis 2022 investieren. Ein Inkrafttreten des Gesetzes ist für Beginn des Jahres 2019 geplant.

Sobald das Gesetzt in Kraft tritt bzw. die Förderbereiche bekannt werden, wird die Verwaltung prüfen, ob für die Maßnahme eine Förderung über das Gute-KiTa-Gesetz möglich ist und ggf. einen entsprechenden Förderantrag stellen.

 

Weitere Fördermöglichkeiten von Bund und Land sind derzeit nicht bekannt. Sobald der Verwaltung entsprechende Hinweise auf mögliche Förderprogramme vorliegen, wird geprüft ob entsprechende Anträge gestellt werden können.

 

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, die Planung und Durchführung der Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte in Merbeck wie im Vorlagentext dargestellt vorzunehmen.

Dieser Beschluss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes des Jahres 2019 gefasst.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...