Empfehlungsvorlage - VO/0271/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 18.10.18 durch die Kämmerin aufgestellt und am 19.10.18 durch den Bürgermeister bestätigt. Der Versand der Unterlagen an die Ratsmitglieder erfolgte am 22.10.18. Die Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung fand am 23.10.18 statt. Der Haushaltsplan ist nicht nur im Rathaus einsehbar, sondern auch im Internet veröffentlicht. Einwohner und Abgabepflichtige haben gemäß § 80 Absatz 3 Gemeindeordnung innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen das Recht, Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Der Rat beschließt in öffentlicher Sitzung über geltend gemachte Einwendungen.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss soll über Änderungsanträge beraten und abgestimmt werden. Veränderte Ansätze werden dann in den Entwurf eingearbeitet und dem Rat zur Beschlussfassung in seiner Sitzung am 19.12.18 vorgelegt.

 

Eine erste Fortschreibungsliste ist dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen ergeben sich durch die am 30.10.18 veröffentlichte Modellrechnung und durch den Abschluss der Gebührenkalkulation Abwasser. Im Ergebnis führt die aktuelle Liste zu einer Verbesserung in Höhe von 334.985 €

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis. Änderungsanträge werden ggfls. nach Beratung beschlossen.

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Anlagen

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