Entscheidungsvorlage - VO/0279/18
Grunddaten
- Betreff:
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Zwölfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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20.11.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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27.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung hat für das Jahr 2019 eine Erhöhung der Gewichtsgebühr von 0,23 Euro auf 0,25 Euro je Kilogramm Restabfall ergeben. Zudem folgt aus der Gebührenkalkulation eine Erhöhung der Grundgebühren um durchschnittlich 6,34 %.
Der Hauptgrund für den Anstieg der Gewichtsgebühr ergibt sich aus teils deutlichen Erhöhungen der Abfallgebühren des Kreises Heinsberg. So verzeichnet die Gebühr für die Abfallbeseitigung eine Erhöhung von derzeit 119,00 Euro je Gewichtstonne auf 129,00 Euro je Gewichtstonne im Jahr 2019. Zudem erhöht der Kreis Heinsberg die Grundgebühr von 6,68 Euro auf 7,10 Euro je Einwohner sowie die Sonderabfallgebühr von 0,75 Euro auf 0,80 Euro je Einwohner.
Der deutliche Anstieg der erbrachten Leistungen des Baubetriebshofes bewirken hauptursächlich die Erhöhung der Grundgebühren, die sich aus der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben. Die erhöhte Kostenposition für die erbrachten Leistungen des Baubetriebshofes ist das Ergebnis einer Aufgabenanalyse des Baubetriebshofes. Hierbei wurde festgestellt, dass in der Vergangenheit die Einsatzzeiten, die für die Entfernung von verbotswidrigen Abfallablagerungen auf den der Allgemeinheit zugänglichen Flächen angefallen sind, nicht vollumfänglich dem Produkt Abfallwirtschaft zugeordnet wurden. Dieser Umstand wurde nun mit Beginn dieses Jahres korrigiert.
Daneben zeichnet sich ein zu erwartender Ertragsrückgang aus der Vermarktung der Fraktion Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aufgrund rückläufiger Verkaufsentgelte für die Grundgebührenerhöhung ebenfalls verantwortlich. Dieser Ertragsrückgang kann teilweise durch die Erhöhung des Anteils für die kreisangehörigen Kommunen an der PPK-Vermarktung durch den Kreis Heinsberg von derzeit 50 % auf 65 % kompensiert werden.
Um die durch die genannten Faktoren erzeugte Erhöhung der Grundgebühr abzumildern, wird in der Gebührenbedarfsberechnung 2019 ein Betrag in Höhe von 50.000,00 Euro aus der Rücklage entnommen. Dieser Betrag entspricht nahezu die Hälfte des derzeitigen Rücklagenbestandes. Der restliche Betrag sollte in der Rücklage verbleiben, um mögliche zukünftige Kostenerhöhungen auszugleichen bzw. abzumildern.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen Umwelt und Vergabe schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat der Stadt Wegberg zu empfehlen, auf der Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2019 die nachstehende Änderungssatzung zu beschließen:
Zwölfte Änderungssatzung zur Gebührensatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgung
in der Stadt Wegberg vom …
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), des § 9 des Landesabfallgesetzes vom
21. Juni 1988 (GV. NRW. S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07. April 2017 (GV. NRW. S. 442), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 9 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), in seiner Sitzung am 18. Dezember 2018 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wegberg, zuletzt geändert durch die elfte Änderungssatzung vom 19. Dezember 2017, wird wie folgt geändert:
1) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) a) wird die Zahl „35,80“ durch die Zahl „38,10“
ersetzt.
2) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) b) wird die Zahl „57,30“ durch die Zahl „60,90“
ersetzt.
3) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) c) wird die Zahl „71,60“ durch die Zahl „76,10“
ersetzt.
4) In § 5 Absatz 1 Buchst. A) d) wird die Zahl „572,60“ durch die Zahl „609,00“
ersetzt.
5) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) a) Satz 3 wird die Zahl „0,23“ durch die Zahl „0,25“
ersetzt.
6) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) b) Satz 2 werden die Zahl „0,23“ durch die Zahl
„0,25“ und die Zahl „4,60“ durch die Zahl „5,00“ ersetzt.
7) In § 5 Absatz 1 Buchst. B) c) werden die Zahl „57,50“ durch die Zahl „62,50“,
die Zahl „92,00“ durch die Zahl „100,00“, die Zahl „115,00“ durch die Zahl
„125,00“ und die Zahl „920,00“ durch die Zahl „1.000,00“ersetzt.
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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216,2 kB
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