Entscheidungsvorlage - VO/0295/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Änderungssatzung enthält mehrere rein redaktionelle Anpassungen.

Inhaltliche Änderungen stellen insbesondere die vorgeschlagenen neuen Wertgrenzen bei Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken in § 15 Absatz 7 Buchstaben d) und e) dar.

Wegen der erheblichen Anhebung der Wertgrenzen bei Grundstücksgeschäften wird vorgeschlagen, eine entsprechende Berichtspflicht des Bürgermeisters in § 15 Absatz 8 einzuführen. Da die Wertgrenzen bei Grundstücksgeschäften bisher sehr niedrig angesetzt waren, war insoweit eine Berichtspflicht bislang nicht erforderlich. Als neue Wertgrenzen für die Berichtspflicht werden in § 15 Absatz 8 sowohl für den Erwerb als auch für Veräußerung und Belastung 20.000 Euro vorgeschlagen.  

 

Hinweis zur Abstimmung:

Wegen § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW kann die Satzungsänderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg.

 

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Anlagen

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