Mitteilungsvorlage - VO/0108/18-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der bereits in der Vorlage V/0108/18 dargestellte Zuschussbedarf im Gebührenhaushalt der kostenrechnenden Einrichtung Friedhofs- und Bestattungswesen, beträgt nach erfolgten Abschlussbuchungen 62.635,97 €.

 

Neben den bereits in der ersten Vorlage angeführten Erläuterungen weist der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit darauf hin, dass die 2017 neu kalkulierten Gebührensätze erst ab dem 06. März 2017 abgerechnet werden konnten und die Zuschläge für die Bestattungen an Samstagen erst zum 22. Juni beschlossen wurden.

 

Unter Berücksichtigung aller gegebenen Erläuterungen zur Betriebskostenabrechnung 2017 wird eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2019 in der Sitzung des Rates am 18.12.2018 vorgelegt werden.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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