Empfehlungsvorlage - VO/0230/18
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der FDP-Fraktion vom 19.04.2018 nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zur Heimatförderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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27.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 19.04.2018 hat die FDP-Fraktion darum gebeten, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, nach Bekanntgabe der vom Land NRW für Sommer 2018 angekündigten Förderrichtlinien auf deren Grundlage zu prüfen, ob und in welchem Umfang Mittel aus dem durch die Landesregierung NRW aufgelegten Programm „Heimatförderung“ in den folgenden Bereichen beantragt werden können
A) „Heimat-Scheck“
B) „Heimat-Preis“
C) „Heimat-Werkstätten“
D) „Heimat-Fonds“
E) „Heimat-Zeugnis“
Das Ergebnis der Prüfung soll dem Rat zur Kenntnis gegeben werden.
Außerdem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Vereine nach Veröffentlichung der Förderrichtlinien auf Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen.
Heimatförderung
Die nachfolgen Beschreibungen, was im Einzelnen gefördert wird, wurden aus der entsprechenden Darstellung des Landes NRW (https://www.mhkbg.nrw/heimat/Heimatfoerderprogramm/index.php) übernommen bzw. basieren auf den hierzu veröffentlichten Unterlagen.
Programm | Zuwendungs-zweck | Gegenstand der Förderung | Zuwendungsempfänger und sonstige Voraussetzungen (nicht abschließend) |
Heimat-Scheck | Förderung des Engagements von Vereinen, Organisationen und Initiativen, mit dem sie die lokale und regionale Gemeinschaft und damit Heimat stärken | Gefördert werden können Maßnahmen, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.
Förderungswürdig sind Publikationen, Veranstaltungen, Ausstellungen, Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsmobiliar, Technik zur Präsentation von Heimatgeschichte, die Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen, Wegweiser und Informationstafeln. Die vorangegangene Aufzählung soll beispielhaft sein. Für eine Förderung kommen auch andere Maßnahmen in Betracht, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen. | natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im außergemeindlichen Bereich. Je Zuwendungsempfänger kann nur eine Maßnahme jährlich berücksichtigt werden. |
Heimat-Preis | Das Land NRW fördert durch Übernahme der Preisgelder die Auslobung und Verleihung von Heimat-Preisen durch Gemeinden und Gemeindeverbände. | Gefördert werden die Preisgelder für Heimat-Preise. Die Gemeinden und Gemeindeverbände würdigen Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat | Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen, sofern sie sich per Rats- oder Kreistagsbeschluss zur Teilnahme entschieden haben.
Gefördert werden die Heimat-Preise, die auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinden und Gemeindeverbände ausgelobt wurden. Der Gremienbeschluss muss die Preiskriterien festlegen. Hierbei ist der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt angemessen zu berücksichtigen.
Die Fördersumme ist ausschließlich für Preisgelder einsetzbar. Kosten für die Organisation der Preisvergabe sind nicht förderfähig.
Der Heimat-Preis der Gemeinden und Gemeindeverbände kann als ein einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen verliehen werden |
Heimat-Werkstatt | Das Land NRW fördert den offenen Diskurs und Kreativprozess unter Einbindung von Initiativen und Organisationen sowie von Bürgerinnen und Bürgern mit dem Ziel der Bewusstwerdung und Herausarbeitung ihrer lokal bzw. regional prägenden, identitätsstiftenden Besonderheiten. | Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen, die Menschen miteinander in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen, die die Frage behandeln, was lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region, die auch über die Grenzen eines Landes hinausgehen kann, ausmacht. Die Heimat-Werkstatt-Projekte sollen sich auch an solche Menschen richten, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld aktiviert und gewonnen werden müssen. Förderungswürdig sind auch offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse. | Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen in NRW. |
Heimat-Fonds | Das Land NRW fördert Heimatprojekte und -initiativen, die die lokale und regionale Identität und Gemeinschaft und damit Heimat in den vielfältigen Räumen in Nordrhein-Westfalen stärken. | Gefördert werden lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie Nahrungsmittel und Produkten finden. | Gemeinden und Gemeindeverbände. Eine Weiterleitung ist möglich. |
Heimat-Zeugnis | Das Land NRW fördert die Aufarbeitung und öffentliche Präsentation lokaler und regionaler Geschichte, Traditionen sowie von lokalen und regionalen identitätsstiftenden Besonderheiten | Gefördert werden können Projekte und Maßnahmen, mit denen in herausragender Weise lokale und regionale Geschichte, Traditionen sowie lokale und regionale Besonderheiten aufgearbeitet und öffentlich präsentiert werden. Dies umfasst auch die Einbeziehung des Präsentationsortes (Gebäude, öffentlicher Raum) sowie die Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten. Maßnahmen können auch dann förderungswürdig sein, wenn sie über die Grenzen des Landes Nordrhein-Westfalen hinausreichen. | Gemeinden und Gemeindeverbände sowie private und gemeinnützige Organisationen in NRW. |
Heimat-Preis
Das Land NRW weist darauf hin, dass die Auszeichnungen eine Wertschätzung der (überwiegend) ehrenamtlich Engagierten sind.
Wie die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 19.06.2018 berichtet hat, nimmt die Stadt Wegberg an der 4. Entwicklungswerkstatt für kommunale Engagementstrategien teil.
Die Verwaltung sieht es daher als folgerichtig an, dass die Stadt Wegberg an dem Wettbewerb teilnimmt (siehe Beschlussvorschlag Ziffer 2).
Information der Vereine über die Heimatförderung
In einem ersten Schritt hat die Verwaltung am 16.08.2018 die Dorfausschüsse, Wohngemeinschaften sowie die Werbegemeinschaft, den Stadtsportverband und den NABU per Email über die Heimatförderung informiert.
Einzelgespräche haben in der Zwischenzeit stattgefunden. Für Fragen steht die Quartiersentwicklung zur Verfügung.
Das örtliche Info-Magazin „Wegberg Echo“ hat in seiner Ausgabe 6/2018 zuletzt über das neue Förderprogramm berichtet.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat Kenntnis zu nehmen, dass die Verwaltung die Förderrichtlinien laufend prüfen wird, ob entsprechende Zuschussmittel nach dem Heimatförderprogramm beantragt werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu entsprechend im Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass die Stadt Wegberg am Wettbewerb Heimat-Preis teilnimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte einzuleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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78,9 kB
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