Empfehlungsvorlage - VO/0265/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligungsbericht 2017 der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (AGB)
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Vorberatung
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27.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dem Beteiligungsbericht 2017 den Bericht über die städtischen Unternehmen vor. Gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW (GO) hat die Stadt Wegberg einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist, unabhängig davon, ob verselbstständigte Aufgabenbereiche dem Konsolidierungskreis des Gesamtabschlusses angehören.
Im Beteiligungsbericht nach § 117 GO sind aufgrund des § 52 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) gesondert anzugeben und zu erläutern
- die Ziele der Beteiligung,
- die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,
- die Beteiligungsverhältnisse,
- die Entwicklung der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten drei Abschlussstichtage,
- die Leistungen der Beteiligungen, bei wesentlichen Beteiligungen mit Hilfe von Kennzahlen,
- die wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde,
- die Zusammensetzung der Organe der Beteiligungen,
- der Personalbestand jeder Beteiligung
Der Beteiligungsbericht wird jährlich fortgeschrieben.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO ist der Beteiligungsbericht dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Stadt hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.
Im Anschluss an die Beratung im Rat wird der Beteiligungsbericht daher entsprechend bekannt gemacht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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382,9 kB
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