Empfehlungsvorlage - VO/0266/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen (AGB)
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.11.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.12.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen am 12.06.2018 wurde über das Aktive Baulandmanagement in der Stadt Wegberg beraten.
Wie auch schon zuletzt dargestellt befasst sich das Baulandmanagement innerhalb der kommunalen Boden- und Liegenschaftspolitik insbesondere um Wohnbaulandstrategien so-wie die Vorbereitung und Fortschreibung entsprechender Baulandbeschlüsse. Nach wie vor gilt es, die Mobilisierung von Flächen im Innenbereich, etwa für eine Nachverdichtung, zu forcieren, aber auch neue Baulandpotenziale zu erschließen.
Die Verwaltung hatte die Grundgedanken und die hierauf basierenden Regelungen in Form einer Leitlinie dargestellt und hat aufgrund der Beratung am 12.06.2018 einige Ergänzungen vorgenommen.
Neu eingefügt | Regelung |
§ 2 Abs. 1 Satz 2 | Nettoneubaufläche im Sinne dieser Leitlinie ist die Fläche des jeweiligen Flurstücks abzüglich eines durchschnittlichen Anteils von 20 % für Straßen und Grünflächen. |
§ 3 Abs. 5 | Anstelle eines Angebotes zum Grunderwerb an die Stadt Wegberg nach Abs. 1 kann auch eine entsprechende Leistung in anderer Form erbracht werden. |
§ 4 Satz 3 | Der Rat legt hierbei auch im Falle von § 3 Abs. 5 die Ersatzleistungen fest. |
In der Sitzung hatte der Bürgermeister die Fraktionen darum gebeten, weitere Anregungen und Ideen der Verwaltung mitzuteilen, damit diese in die Ausgestaltung des Baulandmanagements mit einfließen können. Zu einem späteren Zeitpunkt wurden die Fraktionen noch einmal auf diese Möglichkeit hingewiesen. Bis Ende Oktober sind keine weiteren Anregungen unterbreitet worden
Anwendung der Leitlinie
Nach § 2 Abs. 1 bleiben Nettoneubauflächen bis zu 1.000 qm grundsätzlich unberücksichtigt.
Der Wert wurde in der Sitzung vom 12.06.2018 von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion als diskussionswürdig hervorgehoben. Die CDU-Fraktion konnte sich einen Grenzwert von 10.000 qm vorstellen.
Erfahrungen aus der Praxis in Wegberg
Der Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen hat sich einmal die Bauleitplanverfahren, die in den vergangenen Jahren im Interesse privater Investoren durchgeführt wurden, angeschaut. Hier zeigt sich, dass es sehr viele Vorhaben gab, die unter 1 Hektar (ha), d.h. 10.000 qm lagen.
Lage- Bezeichnung | Datum A-Aufstellungsbeschluss/ S-Satzungsbeschluss | Fläche Plangebiet in ha | geschätzte Häuserzahl EFH |
IX-4 Merbeck St.-Maternusstraße | A-18.09.2018 | 0,75 | 13 |
VI-16 Oestricher Weg | A-19.12.2017 | 0,8 | 13 |
IV-11 Ferienhaussiedlung | A-22.10.2015 | 3,6 | 30 |
IX-5 Nopperweg | S-15.10.2013 | 0,55 | 7 |
I-4 F Heidekamp-Am Kabelwerk | S-18.05.2010 | 1,2 | 20 |
X-1 Laurentiusstraße | S-16.12.2008 | 0,59 | 7 |
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, bei dem Wert von 1.000 qm zu bleiben.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen empfiehlt dem Rat den Entwurf der Leitlinie „Aktives Baulandmanagement in der Stadt Wegberg unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu beschließen.
Als Datum für das Inkrafttreten nach § 6 der Leitlinie wird der 01.01.2019 festgelegt und entsprechend in die Regelung eingearbeitet.
- Der Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen beauftragt die Verwaltung unmittelbar für den Rat am 18.12.2018 einen Beschluss über den für das Jahr 2019 maßgeblichen Kaufpreis im Sinne des § 4 sowie infrage kommender Ersatzleistungen vorzubereiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
öffentlich
|
58,3 kB
|
