Entscheidungsvorlage - VO/0275/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 04.09.2018 wurde beigefügter Bürgerantrag gem. § 24 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW gestellt. Dieser hat zum Gegenstand, dass Eingaben von Bürgern nicht durch Sachbearbeiter des Rathauses bearbeitet werden, die in verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Einreichern stehen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Antrag an die Verwaltung zurückzuweisen, da es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt.

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Anlagen

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