Entscheidungsvorlage - VO/0295/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Klingenberg, Annette
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HFA)
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Vorberatung
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27.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Änderungssatzung enthält mehrere rein redaktionelle Anpassungen.
Inhaltliche Änderungen stellen insbesondere die vorgeschlagenen neuen Wertgrenzen bei Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken in § 15 Absatz 7 Buchstaben d) und e) dar.
Wegen der erheblichen Anhebung der Wertgrenzen bei Grundstücksgeschäften wird vorgeschlagen, eine entsprechende Berichtspflicht des Bürgermeisters in § 15 Absatz 8 einzuführen. Da die Wertgrenzen bei Grundstücksgeschäften bisher sehr niedrig angesetzt waren, war insoweit eine Berichtspflicht bislang nicht erforderlich. Als neue Wertgrenzen für die Berichtspflicht werden in § 15 Absatz 8 sowohl für den Erwerb als auch für Veräußerung und Belastung 20.000 Euro vorgeschlagen.
Hinweis zur Abstimmung:
Wegen § 7 Absatz 3 Satz 3 GO NRW kann die Satzungsänderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,4 kB
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