Mitteilungsvorlage - VO/0300/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Anfrage vom 12.11.2018 richtete die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg folgende Fragen an die Verwaltung:

 

Frage 1:

 

Warum wurde bei der Veräußerung des ehemaligen Schulgeländes keine ausreichende Fläche für ein Buswartehaus zurückbehalten?

 

Antwort:

 

Die Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH (SEWG) hat bei dem Verkauf des Grundstücks nicht berücksichtigt, dass der vorhandene öffentliche Gehweg zum Teil auf privatem Grund liegt. Dementsprechend wurde keine Fläche für die Aufstellung eines Buswartehauses ausparzelliert.

 

Frage 2:

 

Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um den Fahrgästen und Schülern zukünftig wieder eine Unterstellmöglichkeit anzubieten?

 

Frage 3:

,

Besteht die Möglichkeit in zumutbarer Nähe zum bisherigen Standort eine Bushaltestelle mit entsprechender Ausstattung einzurichten?

 

Antwort:

 

Mit der Frage "Wann bekommt Klinkum das fehlende Buswartehäuschen zurück?" hatte sich Ratsfrau Merz-Valsamidis bereits vor Monaten in einer Ausschusssitzung an die Verwaltung gewandt. Wie sich aus der Beantwortung der Frage 1 schließen lässt, erforderte eine zufriedenstellende Lösung mehrere Gespräche und Ortstermine mit allen Beteiligten wie Grundstückseigentümer, Verkehrsbetriebe, Landesbetrieb Straßenbau.

 

Folgende Lösung ist nun verabredet:

In unmittelbarer Nähe der bestehenden Querungshilfe wird eine im Vergleich zum alten Vorgängermodell schmalere überdachte Bushaltestelle errichtet, die für das Fahrgastaufkommen ausreicht und die vollständig auf dem Privatgrundstück stehen wird, so dass für den im öffentlichen Eigentum stehenden Teil des Gehwegs eine genügende Restbreite verbleibt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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