Entscheidungsvorlage - VO/0302/18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass der Haushaltssatzung 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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18.12.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen erfolgte am 18.10.18. Der Bürgermeister bestätigte den Entwurf am 19.10.18.
Am 23.10.18 wurde bekanntgegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung öffentlich ausliegt und dass innerhalb der Frist vom 23.10.-06.11.18 Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen erhoben werden können.
Eine solche Einwendung ist nicht eingegangen, sodass ein Beschluss über Einwendungen in der Ratssitzung nicht gefasst werden muss.
Am 27.11.18 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beraten. Die sich zwischen der Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung und der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ergebenen Änderungen von Planansätzen wurden in der Anlage zur Beratungsvorlage dargestellt. Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss über Anträge beraten, die im Sitzungsverlauf gestellt wurden:
Lfd.Nr.: 3, 011001B010 Erwerb von Hard- und Software 20.500 €. (Berwerbermanagement-Software, ProBaug Modul „Denkmalschutz“)
Lfd.Nr.: 55, 011800B062 Modernisierung Tankstelle > Betankung per Chip 10.000€.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich die Streichung vorgenannter Investition beschlossen.
Lfd.Nr.: 182, 120101S013 Ausbau Straße „In Gerichhausen“ (2019 25.000 €)
Lfd.Nr.: 183, 120101S025 Ausbau Straße „Im Hessenfeld“ (2019 35.000 €)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich die Verschiebung der vorgenannten Investitionen um 2 Jahre beschlossen.
Produkt 15 02 00 „Tourismus“, Sachkonto 531815 „Zuschuss Schrofmühle“.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mehrheitlich die Festschreibung des Zuschusses für die Schrofmühle auf 3.000 € beschlossen. Dies entspricht dem Ansatz aus 2018.
Aus den Wortbeiträgen der Fraktionen ging hervor, dass mittels der Sperrvermerke erreicht werden soll, dass vor einer Umsetzung der Maßnahmen nochmals ausführliche Informationen zu den geplanten Vorhaben seitens der Verwaltung aufbereitet werden sollen. Statt der Betragsgrenze von 30.000 €, die bisher maßgeblich für die Information des Ausschusses oder des Rates vor Beginn der Maßnahme war, ist der Ausschuss dem Vorschlag der CDU gefolgt, Sperren anhand der Kategorisierung der Maßnahmen zu setzen. Vornehmlich wurden die Investitionen betrachtet, die 2019 zahlungswirksam werden. Im Einzelnen wurde über eine Sperre bei Maßnahmen abgestimmt, die folgende Kategorisierung aufwiesen:
R = rentierliche Maßnahme;
2 = dringend notwendig zum Erhalt der Vermögenssubstanz; Aufschub wäre unwirtschaftlich;
4 = freiwillige Leistung
Es wurden letztlich folgende Sperrvermerke vorgeschlagen und mehrheitlich beschlossen:
Investiv:
Lfd.Nr.: 5,011304H448Sanierung Gymnasium (Maßnahmen die als Freiwillig einzustufen sind)
Lfd.Nr.: 44,011800B051Pritschenfahrzeug 3,5 t Ersatzfahrzeug HS-2715
Lfd.Nr.: 47,011800B054Großflächenmäher
Lfd.Nr.: 52,011800B059Gerät zum automatisierten Heckenschnitt
Lfd.Nr.: 110,060201T001Spielplatz "Ryther Weg"
Lfd.Nr.: 114,110301B012Ersatzbeschaffung Fahrzeug Kläranlage (Peugeot)
Lfd.Nr.: 121,110301K130Kanalsanierung "Hessenfeld"
Lfd.Nr.: 122,110301K143Kanalsanierung Grenzlandring
Lfd.Nr.: 123,110301K144Kanalsanierung "In Busch"
Lfd.Nr.: 124,110301K146Kanalsanierung "Am Betelsberg"
Lfd.Nr.: 125,110301K147Kanalsanierung "Forst/Bruchstraße"
Lfd.Nr.: 126,110301K148Kanalsanierung "Schillerstraße"
Lfd.Nr.: 127,110301K149Kanalsanierung "Venloer Straße"
Lfd.Nr.: 128,110301K154Kanalsanierung "Mozart- und Wagnerstraße"
Lfd.Nr.: 129,110301K155Kanalsanierung "Auf dem Kirchkamp, Schulgelände"
Lfd.Nr.: 130,110301K160Kanalsanierung "Beethovenstraße"
Lfd.Nr.: 131, 110301K161 Kanalsanierung "Am Kreuz"
Lfd.Nr.: 132, 110301K162 Kanalsanierung "Freiheider Straße"
Lfd.Nr.: 133, 110301K163 Kanalsanierung "Im Kieroth"
Lfd.Nr.: 134, 110301K164 Kanalsanierung "Fußbachstraße"
Lfd.Nr.: 135, 110301K165 Kanalsanierung "Bergstraße"
Lfd.Nr.: 136, 110301K166 Kanalsanierung "An der Gracht, Grachtstaße, Hauptstraße"
Lfd.Nr.: 137, 110301K167 Kanalsanierung "Holtumer Straße und Kirchgasse"
Lfd.Nr.: 138, 110301K168 Kanalsanierung "Am Friedhof"
Lfd.Nr.: 139, 110301K169 Kanalsanierung "Friedenstraße, Goltsteinweg, Goswinstraße"
Lfd.Nr.: 140, 110301K170 Kanalsanierung "Im Bohnekamp und Birkenweg"
Lfd.Nr.: 169,110301T124Erneuerung/Nachrüstung Fernwirk- und Steuertechnik
Lfd.Nr.: 170,110301T133Erneuerung technische Ausrüstung/Heizung Faulturm KA Wegberg
Lfd.Nr.: 176,110301T512KA Wegberg Nitrifikation / Gebläsestation
Lfd.Nr.: 184,120101S026Ausbau Radweg Straße Tüschenbroich
Lfd.Nr.: 185,120101S700Ausbau landwirtschaftliche Wege
Lfd.Nr.: 186,120101S913Deckenerneuerung "Immanuel-Kant-Straße"
Lfd.Nr.: 187,120101S918Deckensanierung "Von-Agris-Straße"
Lfd.Nr.: 188,120101S920Neubau Brücke Bischofsmühle
Das haushaltsrechtliche Mittel einer Sperre ist in § 81 Absatz 4 der Gemeindeordnung NRW verankert. Die Sperre kann hiernach durch den Rat verhängt und nur von diesem auch wieder aufgehoben werden.
Aufgrund der vorgenannten Änderungen wurde die Haushaltssatzung angepasst. Sie ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Datei zum überarbeiteten Haushaltsplan wird in Allris der Vorlage beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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