Entscheidungsvorlage - VO/0303/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 17.09.2018 wurde beigefügter Bürgerantrag zum Thema „Umsetzen von Parkscheinautomaten“ gestellt.  Hier beantragt der Antragssteller die Versetzung des Parkscheinautomaten auf der Bahnhofstraße höhe Deutsche Bank/Apotheke.

Mit Antrag vom 31.03.2018 beantragte die Fraktion Freie Wähler Wegberg bereits das Versetzen des oben genannten Parkscheinautomaten auf der Bahnhofstraße. Der Parkscheinautomat in Höhe des alten Friedhofes sollte auf die gegenüberliegende Straßenseite in Höhe des Gebäudes der Deutschen Bank versetzt werden.

 

Jede/r hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten nach der Gemeindeordnung gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 GO NRW an den Rat zu wenden.

Gemäß § 7 Absatz 7 b) der Hauptsatzung der Stadt Wegberg vom 22. Februar 2017 soll von der Prüfung vorgebrachter Anregungen und Beschwerden allerdings abgesehen werden, wenn b) gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt. Außerdem besagt § 15 Absatz 1 und 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg, dass (1) ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Beschlusses des Rates nur von einer Fraktion oder mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder gestellt werden kann (2) und falls ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung einmal abgelehnt worden ist, derselbe Antrag nicht vor Ablauf von sechs Monaten ab der ablehnenden Beschlussfassung erneut gestellt werden darf.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr am 11.09.2018 wurde dieser Antrag mit der Vorlage VO/0144/18 umfassend erörtert.

Der Ausschuss lehnte die Umsetzung des Parkscheinautomaten an der Bahnhofstraße hinsichtlich der damit verbundenen Nachteile ab. Auf Grund der sechsmonatigen Sperrklausel ist somit eine erneute Beschlussfassung bzw. erneute Antragsstellung nicht möglich. Zumal ein Antrag auf Aufhebung oder Änderung eines Ratsbeschlusses nur von einer Fraktion oder mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder gestellt werden kann.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat lehnt den Bürgerantrag vom 17.09.2018 ab, da gegenüber dem bereits geprüften Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 31.03.2018 kein neues Sachvorbringen vorliegt.

 

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Anlagen

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