Entscheidungsvorlage - VO/0301/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 17.11.2017 hatte der Dorfausschuss Beeck beantragt, dass ein Parkplatz vor dem Haus Prämienstraße 9 demarkiert wird.

Bei dem Parkplatz handelt es sich, aus Richtung der Ortschaft Beeck kommend, um den letzten Parkplatz vor der Einmündung in die Straße Im Rapsfeld.

Begründet wurde der Antrag des Dorfausschusses damit, dass dieser Parkplatz eine erhebliche Sichtbehinderung bei der Ausfahrt aus der Straße Im Rapsfeld darstellt.

 

Auf Grund des Antrages des Dorfausschusses fand daraufhin eine Begutachtung der Verkehrssituation durch den Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit vor Ort statt.

Hierbei wurde festgestellt, dass eine Sichtachsenbeeinträchtigung vorliegt, wenn ein größeres Fahrzeug (SUV, Van, Kleintransporter, etc.) auf dem besagten Parkplatz parkt. Die Einsicht in den Straßenverlauf wird beim Heranfahren an den Einmündungsbereich hierdurch zwar nicht verhindert, aber beeinträchtigt. Bei kleineren Fahrzeugen liegt eine solche Sichtbeeinträchtigung hingegen in  geringem Maße vor.

Daher hat der Fachbereich Bürgerservice und Sicherheit, in Abwägung des Interesses einer unveränderten Anzahl von Parkplätzen und dem Sicherheitsinteresse beim Einbiegen in die Prämienstraße, die Demarkierung des Parkplatzes durch eine Sperrflächenmarkierung angeordnet.

 

Mit Schreiben vom 29.08.2018 beantragte daraufhin ein - zwischenzeitlich verzogener - Anwohner des Hauses Prämienstraße 9 die Wiederherstellung des Parkplatzes. Er begründet seinen Antrag damit, dass durch die Demarkierung des Parkplatzes keine Verbesserung der Einsicht in den Straßenverlauf der Prämienstraße ermöglicht werden würde.

 

In seinem Schreiben verweist er auf den Verkehrsspiegel, der gegenüber der Einmündung Im Rapsfeld/Prämienstraße steht. Um eine Verbesserung der Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer zu erzielen, soll der vorhandene Verkehrsspiegel bestenfalls durch ein größeres Modell ersetzt werden.

 

Nach übereinstimmender Einschätzung der Polizeibehörden und der Verkehrsbehörden wird seit geraumer Zeit auf die Aufstellung von Verkehrsspiegeln verzichtet, unter anderem weil deren wirksame Nutzung über den Jahresverlauf nicht gewährleistet werden kann.

Unter diesem Gesichtspunkt wird der derzeit noch vorhandene Verkehrsspiegel kurzfristig entfernt werden, da zwischenzeitlich mit Wegfall des Parkplatzes die Einsicht in den Verlauf der Prämienstraße ausreichend gewährleistet ist.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, der Antrag nach § 24 GO NRW auf Wiederherstellung des Parkplatzes wird abgelehnt und die Verwaltung beauftragt, den Antragsteller entsprechend zu informieren. 

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Anlagen

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