Entscheidungsvorlage - VO/0311/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 06.10.2018 (Anlage 1) wandten sich 14 Anwohner und Anwohnerinnen der oberen Markusstraße (= Markusstraße ab Kreuzungsbereich Echter Straße) an den Rat der Stadt Wegberg.

Sie fordern eine dauerhafte komplette Einzäunung des Schulzentrums, wobei das Gelände für Spaziergänger und Anwohner zumindest bis 20 Uhr offenstehen soll. Für den Fall, dass diese Variante nicht gewählt werde, erwarten die Antragsteller Maßnahmen, die den abendlichen und nächtlichen Aufenthalt von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf dem Gelände so unattraktiv wie möglich machen.

Wie mehrfach in den Ausschüssen berichtet, ist das unübersichtliche Schulgelände mit seinen zahlreichen Zugangsmöglichkeiten „von Natur aus“ nur schwer kontrollierbar oder überwachbar. Da es sich bei dem offenen Schulgelände um sogenanntes „unbefriedetes Besitztum“ handelt, verwirklicht selbst der störende Aufenthalt von Personen (Lärm, Vermüllung) nicht den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).

Da es in den Wochen vor den Sommerferien zu massiven Sachbeschädigungen an Schulgebäuden gekommen war (siehe Mitteilungen im Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales, Sitzung 05.06.2018, TOP Ö 1.2.6, Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr, Sitzung 19.06.2018, TOP N 3.2, Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe, Sitzung 03.07.2018, TOP N 3.2), hatte sich die Verwaltung entschieden, das Schulgelände während der Sommerferien einzuzäunen und zusätzlich von einem Sicherheitsdienst bewachen zu lassen. Über diese Maßnahme hatte die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 18.09.2018 im nichtöffentlichen Teil unter TOP 11.1 (Vorlage VO/0227/18) berichtet.

Die vorgenommene Einzäunung ist der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die roten Zahlen geben die laufenden Meter des betreffenden Zaunabschnitts an. Dabei war der zur Markusstraße hin, südlich der evangelischen Kindertagesstätte „Pusteblume“ gelegene Bereich (Spielfläche und Bolzplatz) von der Einzäunung ausgespart worden. Gerade dort hatten sich dann während der Sommerferien in den Abendstunden gehäuft Jugendliche und Heranwachsende getroffen.

Auch in der Vergangenheit war es so, dass Anwohnerbeschwerden über das Schulzentrum überwiegend aus dem Bereich der Markusstraße kamen, wohingegen es kaum Beschwerden aus dem Bereich der Masseiker Straße gab und gibt.

Von der Kreispolizeibehörde sind seit Jahren kritische Töne zum offenen, so nicht kontrollierbaren Gelände des Schulzentrums zu hören.

Als erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation beabsichtigt die Verwaltung das Gelände zur Markusstraße hin mit einem Zaun versehen, wobei zwei Tore die Zugänglichkeit des Geländes bis zum Abend sicherstellen (ein Tor am Weg entlang der Kindertagesstätte, ein Tor am Treppenaufgang zur Schule am Grenzlandring). Hierdurch wird Störern eine Zugangs- und Fluchtmöglichkeit genommen und eine Besserung der Situation zur Folge haben dürfte.

Alles in allem möchte die Verwaltung die Situation im und um das Schulzentrum stufenweise verbessern und mit einem verhältnismäßig geringen Eingriff beginnen. Nach Umsetzung der ersten Maßnahme soll deren Wirkung abgewartet werden (Verdrängungseffekt? Nachlassen der Sachbeschädigungen in den Sommermonaten?). Sollte diese nicht den gewünschten Erfolg haben, wird über weitere Maßnahmen zu beraten sein.

Die Einzelheiten der Maßnahme sollen im ersten WBUV des Jahres 2019 vorgestellt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat verweist den Bürgerantrag in den WBUV.

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Anlagen

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