Entscheidungsvorlage - VO/0304/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der Ratssitzung am 03.07.2014 wurde über die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. neu entschieden.

Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in der Gemeindeordnung NRW (§§

50 Absatz. 4, 63 Absatz. 2 und 113).

 

Für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung für den Kreis mbH sind neben Frau Dr.  Monika Broy, Herr Georg Schmitz und Herr Heinz Nießen entsandt wurden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für den Fall, dass einer der gewählten Vertreter nicht an der Sitzung teilnehmen kann und um das Stimmrecht der Stadt Wegberg in der Sitzung trotzdem ausüben zu können, jeweils einen Stellvertreter zu entsenden.

 

Seitens der vertretungsberechtigten Fraktionen wurden folgende Vorschläge gemacht:

 

Fraktion

Entsandte Vertreter

Stellvertreter

CDU

Herr Georg Schmitz

Herr Georg Gellissen

SPD

Frau Monika Broy

Herr Mark Bonitz

FDP

Herr Heinz Nießen

Herr Lukas Kamp

 

Der Bürgermeister stimmt gemäß §W 40 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW nicht mit ab.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW, Herrn Georg Gellissen, Herrn Mark Bonitz und Herrn Lukas Kamp als Stellvertreter der Vertreter der Stadt Wegberg in die Gesellschafterversammlung der WFG für den Kreis Heinsberg mbH zu entsenden.

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