Mitteilungsvorlage - VO/0320/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW regelt in ihrem § 6a die Klassenbildung an Grundschulen.

 

Die Berechnung der maximal zu bildenden Eingangsklassen (EK) erfolgt auf Grundlage der Anmeldezahlen der einzelnen Grundschulen. Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen besteht im Schuljahr 2019/20 die Möglichkeit 12 Eingangsklassen zu bilden.

 

Mit den Schulleitungen und der Schulaufsicht ist die Verteilung der Klassen auf die Standorte bereits abgestimmt.

 

Die Eingangsklassen und die geplanten Aufnahmen verteilen sich wie folgt:

 

Schule

Neuanmeldungen

Zu bildende

Eingangsklassen

KGS Arsbeck

45

5, davon 3 am Teilstandort Wildenrath

GS Beeck „Am Beeckbach“

23

1

GS Rath-Anhoven „Kastanienschule“

24

1

GS Wegberg „Erich Kästner“

119

5, davon eine am Teilstandort Merbeck

Gesamt:

211

12

 

 

Die Entscheidung trifft der Schulträger. Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2013 wurde die Befugnis auf den Bürgermeister übertragen; hiermit wird der Rat über die vorstehende Entscheidung des Bürgermeisters unterrichtet.

 

Die Mitteilung über die Klassenbildung ist dem Schulamt im Kreis Heinsberg spätestens bis zum 15.01.2019 zu übersenden, damit von den Schulen rechtzeitig eine Aufnahme und eine Zuweisung an die Teilstandorte ausgesprochen werden kann. Es werden noch Verfahren zur sonderpädagogischen Förderung eingeleitet, so dass sich die Anzahl für die einzelnen Standorte noch leicht verändern kann.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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