Entscheidungsvorlage - VO/0323/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 10.07.2018 unter TOP 8.4.5 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, auch weiterhin Eheschließungen an Freitagen und Samstagen sicherzustellen.

Der Bürgermeister hatte diesen Beschluss beanstandet, der Rat den Beschluss in seiner Sitzung am 18.09.2018 unter TOP 9 erneut bestätigt.

Nach erfolgtem Anhörungsverfahren hat der Landrat des Kreises Heinsberg nun mit Aufhebungsverfügung vom 03.12.2018 (siehe Anlage), dem Bürgermeister zugestellt am 06.12.2018, den in der Ratssitzung am 10.07.2018 unter TOP 8.4.5 gefassten Beschluss „Sicherstellung von Eheschließungen an Freitagen und Samstagen“ gemäß § 122 Absatz 1 Satz 2 GO NRW aufgehoben.

Gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden. Dazu bedürfte es eines entsprechenden Ratsbeschlusses.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung.

 

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Anlagen

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