Empfehlungsvorlage - VO/0001/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan I-3A, Wegberg - Beeckerheide West / 6. Änderung - Abwägung - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
|
Vorberatung
|
|
|
|
12.02.2019
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
26.02.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.10.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 6. Änderung gefasst.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung der ursprünglich vorgesehenen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnbebauung zu schaffen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 6. Änderung ist der Anlage 1 der Beratungsvorlage zu entnehmen.
Da es sich bei diesem Bebauungsplan um einen Plan der Innenentwicklung nach 13a Baugesetzbuch (BauGB) handelt, wurde dieser im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Ferner konnte vor diesem Hintergrund von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der zeitgleichen Beteiligung der Träger abgesehen werden.
Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf hat mit Begründung in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 10.12.2018 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe von Stellungnahmen aufgefordert.
Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlage 4 der Vorlage beigefügt worden.
Hierbei wird insbesondere auf die Stellungnahmen lfd.-Nr. 1, 2 und 7 hingewiesen.
Nach Ansicht der Verwaltung sollte diesen Stellungnahmen Rechnung getragen werden und die Hinweise im Bebauungsplanentwurf entsprechend ergänzt bzw. geändert werden.
Seitens der Öffentlichkeit wurden in diesem Verfahrensschritt keine Stellungnahmen vorgebracht.
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 4) sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-3A, Wegberg - Beeckerheide West / 6. Änderung an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. | Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 4 - den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie beschrieben, folgen.
|
2. | Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlussvorschlages Nr. 1 entscheidet, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan I-3A, Wegberg – Beeckerheide West / 6. Änderung in der ergänzten Fassung als Satzung zu beschließen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss anschließend öffentlich bekanntzumachen. Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur der ursprüngliche vorgesehenen Spielplatzfläche in eine Fläche für Wohnbebauung zu schaffen.
Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Wegberg innerhalb des Wohnbereiches „In Beeckerheide“. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist aus dem der Beratungsvorlage beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Gemäß § 13a BauGB wurde dieser Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Die zu dem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung in der Fassung von August 2018 wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Bekanntmachung dieses Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. |
Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 1, 10 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023) und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.2018 (GV. NRW. S. 421/SGV. NRW. 232). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung. | |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
990,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
169,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
72,8 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
98,9 kB
|
