Mitteilungsvorlage - VO/0002/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

1. Liste der offenen Anträge der Fraktionen sowie der Bürgeranträge

Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge der Fraktionen nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg sowie der Bürgeranträge, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe fallen, ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

2. Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 07.11.2018

Die Fraktion DIE LINKE hat den als Anlage 2 der Beratungsvorlage beigefügten Antrag gestellt. Dieser wird dem Fachausschuss zur Kenntnis gebracht.

 

 

3. Einführung eines verschmutzungsabhängigen Gebührenmaßstabes bei der Ermittlung der Abwassergebühren;

Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die städtische Abwasseranlage (Entwässerungssatzung) sowie der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren

 

Der Rat der Stadt Wegberg hat die Verwaltung beauftragt, eine neue Abwassergebührensatzung mit einem verschmutzungsabhängigen Gebührenmaßstab („Starkverschmutzerzuschlag“) vorzubereiten. In den Sitzungen des Fachausschusses und im Rat wurde mehrfach hierzu berichtet.

Die Stadt hat in enger Zusammenarbeit in rechtliche und technischer Hinsicht mit der Kommunal Agentur NRW GmbH sowie dem Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen  die zur Einführung der neuen Gebührensystematik erforderlichen Satzungsentwürfe erarbeitet. Für die erstmalige Erhebung der Abwassergebühren ab dem 01.01.2020 unter Berücksichtigung des modifizierten Gebührensystems sind die Entwässerungssatzung und die Gebührensatzung durch Ratsbeschluss zu ändern.

Mittlerweile liegen die unter den Beteiligten abgestimmten Endfassungen der Satzungsentwürfe vor.

Die Entwürfe mit einer ausführlichen Herleitung der Berechnungsformel einschließlich der  Erläuterungen zu den Auswirkungen des „Starkverschmutzerzuschlages“ auf die Höhe der Gebühr für das kommunale Abwasser (häusliche Abwasser) sollen in der Fachausschusssitzung am 26.03.2019 vorgestellt werden.

 

 

4. Einleitung aus der Kläranlage Wegberg-Mitte in die Schwalm

Mit Schreiben vom 24.01.2019 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Wegberg den Entwurf des Erlaubnisbescheids für die Einleitung von gereinigtem Abwasser, aus der Kläranlage Wegberg-Mitte in die Schwalm, zur Anhörung zugesandt.

Nach Prüfung durch den Fachbereich 302 wurde der Bezirksregierung Köln am 30.01.2019 mitgeteilt, dass die Stadt Wegberg keine Bedenken und Anmerkungen zum Entwurf hat.

Die im Entwurf enthaltenen Einleitwerte für die Kläranlage entsprechen denen aus der Genehmigung aus dem Jahr 1991 und gelten für einen Zeitraum von zunächst 3 Jahren.

Die Bezirksregierung weist jedoch bereits darauf hin, dass für die zukünftige Einleitung aus der Kläranlage (nach dem 01.01.2022) mit geringeren Überwachungswerten gerechnet werden muss.

Grundlage sind die Ergebnisse aus der sich in Bearbeitung befindlichen Vollzugshilfe zur Oberflächengewässerverordnung.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

-keine-

 

 

Alternativen:

-keine-

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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