Empfehlungsvorlage - VO/0004/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Ortslage Arsbeck konnte in den vergangenen Jahren die Wohnbauentwicklung im Bereich „Auf dem Kamp“ innerhalb der ersten beiden Bauabschnitte realisiert werden. Hierfür wurden zunächst in den Jahren  2006 und 2014 Bebauungspläne durch den Rat der Stadt beschlossen. Die Baugrundstücke wurden im Anschluss erschlossen, an Bauwillige veräußert und mittlerweile überwiegend bebaut.

 

Aktuell ergibt sich durch eine entsprechende Flächenverfügbarkeit die Möglichkeit, den Bereich „Auf dem Kamp“ weiter zu entwickeln und die hier im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächenpotenziale ebenfalls zeitnah für eine diesbezügliche Entwicklung bereitzustellen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung schlägt die Verwaltung vor, zur Einleitung des Verfahrens, einen diesbezüglichen Aufstellungsbeschluss zu fassen (siehe Anlage 1). Grundlage für den künftigen Bebauungsplan soll der durch die SEWG beauftragte Gestaltungsplan bilden (siehe Anlage 2).

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes III-4C, Arsbeck – Auf dem Kamp, 3. Teilbebauungsplan zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und befindet sich innerhalb des Blockinnenbereiches zwischen Heuchter Straße, Bücher Straße und Wehrstraße. Der genaue Verlauf des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbauentwicklung innerhalb des Plangebietes zu schaffen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

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Anlagen

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