Mitteilungsvorlage - VO/0024/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Erfordernis und zum Umfang der erforderlichen Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte in Merbeck wird zunächst auf den TOP 1.3 der Sitzung des Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe vom 20.11.2018 (Vorlage VO/0263/18) verwiesen. In dieser Sitzung wurde durch den Ausschuss entschieden, die Planung und Durchführung der Erweiterung wie im Vorlagentext dargestellt vorzunehmen.

 

Drei Architekturbüros wurden eingeladen, gemeinsam mit einem Fachplanungsbüro für die Technische Gebäudeausstattung ihrer Wahl einen Entwurfsvorschlag für die Erweiterung der Kindertagesstätte zu erarbeiten.

In separaten Ortsterminen mit den einzelnen Planungsbüros wurde die Kindertagesstätte besichtigt, das mit der Leitung der Kindertagesstätte und dem Fachbereich Bildung und Soziales erarbeitete Raumprogramm (siehe VO/0263/18) erläutert und dieses schriftlich mit weiteren Planungshinweisen, wie z.B. der Umsetzung und Planung eines funktionalen Standards, übergeben.

 

Alle drei angefragten Architekturbüros haben schließlich zu Beginn dieses Jahres einen Planungsentwurf eingereicht und der Stadt Wegberg in einem persönlichen Gespräch vorgestellt. Seitens der Stadt Wegberg waren bei den Planungsvorstellung folgende Personen anwesend:

- Herr Thies, Technischer Beigeordneter

- Frau Hüllen, Leiterin Kindertagesstätte Merbeck

- Herr Zybell, stellv. Fachbereichsleiter 202

- Herr Schreurs, Fachbereichsleiter 303

- Herr Bieker, Fachbereich 303

 

Neben der Beteiligung der drei Architekturbüros wurde auch bei der Firma ALHO Systembau GmbH, einem Spezialanbieter für modulare Bauweise, eine Angebotsanfrage mit oben genannten Raumprogramm gestellt. Mit Schreiben vom 12.12.2018 teilte die Firma jedoch mit, dass es nach intensiver Prüfung leider nicht möglich wäre, der Stadt Wegberg ein wirtschaftliches Angebot zu unterbreiten.

 

Auswertung und Beurteilung der eingereichten Entwürfe:

Die eingereichten Entwurfsideen wurden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft einer Prüfung unterzogen und die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgelistet.

Am 23.01.2019 hat das „Beurteilungsgremium“, bestehend aus den fünf oben genannten Personen über die Entwurfsvorschläge diskutiert und die Vor- und Nachteile der einzelnen Entwürfe gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis wurde mehrheitlich der Entwurf der Werkgemeinschaft Quasten-Mundt aus Grevenbroich in Verbindung mit der TGA-Planung durch das Ingenieurbüro Reuther aus Grevenbroich als bester und funktionalster Entwurf beurteilt.

Nach mehrheitlicher Meinung überwiegen bei dem Entwurf der Werkgemeinschaft Quasten-Mundt die positiven und gelungenen Ideen. Beispielhaft zu nennen sind die geöffnete Eingangshalle mit einer möglichen „Erlebniszone“, die erweiterte und variable Nutzbarkeit des zu schaffenden Motorik- bzw. Mehrzweckraumes, die zentrale und zusammenliegende Lage aller Garderoben, die durch die geplante Verlegung des Heizöltanks möglich wird, sowie die Berücksichtigung des Themas „Naturpark KiTa“ bei der Planung und Gestaltung des Erweiterungsbaus.

 

Weiteres Vorgehen und Termine:

Es ist geplant unmittelbar mit der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Erweiterung der städtischen Kindertagesstätte in Merbeck zu beginnen. Der Bauantrag soll bis April / Mai diesen Jahres eingereicht werden. Hierzu ist es erforderlich die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Architektenleistungen und die Planung der Technischen Gebäudeausstattung gemäß HOAI kurzfristig zu vergeben. Im nicht-öffentlichen Teil dieser Sitzung legt die Verwaltung entsprechende Vergabevorschläge vor.

Mit den Bauarbeiten zur Erweiterung soll im Oktober 2019 begonnen werden, sodass eine Fertigstellung und Inbetriebnahme bis voraussichtlich September 2020 erreicht werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der erste geschätzte Kostenrahmen der Werkgemeinschaft Quasten-Mundt endet bei ca. 921.500,- € für die Kostengruppen 200 bis 700 und berücksichtigt dabei auch erforderliche Anpassungen und Umbauten im Bestand.

Dieser Kostenrahmen liegt somit etwas unter dem vom Fachbereich Gebäudewirtschaft in der Vorlage VO/0263/18 angenommen Kostenrahmen, jedoch wie erwartet über den im Haushaltsplan für 2019 vorgesehenen Mitteln von 746.000,- €.

Eine Überprüfung des geschätzten Kostenrahmens erfolgt in der nun folgenden Vor- und Entwurfsplanungsphase durch das Architekturbüro. Die nach jetzigem Stand zusätzlich erforderlichen Mittel, die über die aktuell im Haushaltsplan enthaltenen Mittel hinausgehen, wird die Verwaltung nach Abschluss der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung (Leistungsphase 3, voraussichtlich Frühjahr 2019) für den Haushaltsplan 2020 nachmelden.

 

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis.

 

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