Mitteilungsvorlage - VO/0019/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung geplanter baulicher Maßnahmen des Fachbereichs Gebäudewirtschaft oberhalb der festgelegten Wertgrenze, hier: Kastanienschule Rath-Anhoven, Einbau einer Alarmierungsanlage sowie automatische Brandmelder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Bering, Hildegard
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
|
|
|
|
|
12.02.2019
|
Sachverhalt
Gemäß der mit dem Rat der Stadt Wegberg getroffenen Regelung zu Wertgrenzen bei der Durchführung baulicher Maßnahmen stellt der Fachbereich Gebäudewirtschaft dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nachfolgend eine Baumaßnahme vor, deren Wert oberhalb der festgelegten Grenze von 30.000,- € liegt
Sachverhalt:
In der Kastanienschule in Rath-Anhoven wurde am 02.11.2016 die alle sechs Jahre wiederkehrende Prüfung der Schule gem. §10 PrüfVO NRW durch die Bauaufsichtsbehörde durchgeführt. Teilgenommen an der Prüfung haben die für die Brandschau zuständige Behörde, hier die örtliche Feuerwehr in Person des Brandschutzbeauftragten für die Kastanienschule Rath-Anhoven, sowie ein Vertreter der Brandschutzdienststelle des Kreises.
Als Ergebnis der Prüfung wurden verschiedene Mängel festgestellt. Um die Mängel in einem Gesamtkonzept zu beurteilen und entsprechend der heutigen Nutzung anzupassen wurde auf Empfehlung der Bauaufsicht ein Brandschutzkonzept erstellt.
Das Brandschutzkonzept wurde am 13.08.2018 zur Genehmigung eingereicht und beschreibt unter anderen Punkten auch den zwingenden Einbau einer Alarmierungsanlage für das Schulgebäude und die Turnhalle mit den angrenzenden Umkleideräumen.
Zurzeit wird das Schulgebäude nur mit einer Handsirene alarmiert. Um alle Bereiche der Schule zu alarmieren, muss unter ständigem Ziehen des Knaufs mit der Handsirene durch alle Gebäudeteile gegangen werden.
Nach Punkt 8 der Schulbaurichtlinie NRW müssen Schulen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung). Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und in jedem Raum der Schule gehört werden können.
Ergänzend zur Alarmierungsanlage werden für die jährlich stattfindende Übernachtung der Schüler automatische Brandmelder in den Räumen installiert, die zur Übernachtung genutzt werden. Ebenso werden automatische Rauchmelder in dem notwendigen Flur im EG installiert, der vor den Klassenräumen liegt, die zur Übernachtung genutzt werden.
Durchführung und Termine
Zur Sicherstellung, dass die erforderlichen Arbeiten terminlich in den Sommerferien 2019 durchgeführt werden können, wurde mit der Planung der Maßnahme bereits begonnen. Die Planungsleistungen der Baumaßnahme wurden bereits beim Planungsbüro RHB René Hoeren aus Wassenberg beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach Schätzung des Fachingenieurs Herrn René Hoeren auf ca. 90.250- € brutto, inklusiv der Planungsleistungen.
Im Haushaltsplan 2019 sind diese Mittel unter dem Produktsachkonto 030105 – 521100 Instandhaltung Kastanienschule Rath Anhoven zur Verfügung zu stellen.
Alternativen: keine
