Mitteilungsvorlage - VO/0009/19
Grunddaten
- Betreff:
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Abfallentsorgungssystem in der Stadt Wegberg ab dem Jahr 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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12.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung wurde am 03. August 2011 die Abfalllogistikleistungen der behältergebundenen Erfassung von Restabfällen und Abfällen aus Papier, Pappe und Kartonagen sowie die behälterlose Erfassung von sperrigen Restabfällen, Altholz der Kategorie I bis IV sowie deren Verwertung, Elektroaltgeräte und pflanzlichen Gartenabfällen an das Entsorgungsunternehmen Drekopf Recyclingzentrum Erkelenz GmbH vergeben. Die Erfassung von schadstoffhaltigen Abfälle wurde an das Entsorgungsunternehmen Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co KG vergeben.
Für beide Vertragsverhältnisse gilt eine feste Vertragslaufzeit vom 01. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2018. Danach besteht eine zweimalige Verlängerungsoption. Die Kündigungsoption zum 31. Dezember 2018 wurde nicht wahrgenommen, so dass die beiden Vertragsverhältnisse bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 Gültigkeit haben.
Eine zweite Kündigungsoption besteht zum 30. Juni 2019. Bei einer Vertragskündigung bis zu diesem Zeitpunkt endet das Vertragsverhältnis zum
31. Dezember 2019. Ein solches Kündigungsrecht besteht jedoch ausschließlich für die Stadt Wegberg als Auftraggeberin.
Die Verwaltung wird von ihrem Kündigungsrecht zum 30.06.2019 keinen Gebrauch machen, sodass die Vertragsverhältnisse mit den beiden Entsorgungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2020 fortbestehen werden. Eine über dieses Datum hinausgehende Verlängerungsoption besteht nicht. Daher sind die genannten Abfalllogistikleistungen zum 01. Januar 2021 neu auszuschreiben.
Um zu gewährleisten, dass das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen, das nach der Auswertung der abgegebenen Angebote den Zuschlag erhält, zum 01. Januar 2021 ordnungsgemäß beginnen kann, ist eine frühzeitige Ausschreibung erforderlich. Daher beabsichtigt die Verwaltung, mit den Vorbereitungen der Ausschreibung bereits in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres zu beginnen.
Im Vorfeld dieser Vorbereitungsarbeiten ist zu klären, wie die auszuschreibenden Abfalllogistikleistungen genau zu definieren sind.
Als zentraler Kern des Abfallentsorgungssystems in der Stadt Wegberg ist sicherlich die Restmüllverwiegung, die im Jahr 1998 im Stadtgebiet Wegberg eingeführt wurde, anzusehen. Das Ziel dieser Restmüllverwiegung liegt in einer möglichst verursachergerechten Kostenaufteilung der Restabfallerfassung. Zudem liegt die Zielsetzung in der Einhaltung der Vorgabe aus § 9 Absatz 2 Satz 3 Landesabfallgesetz (LAbfG), wonach bei der Gebührenbemessung wirksame Anreize zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen zu schaffen sind. Anhand der jährlich vom Kreis Heinsberg veröffentlichten Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen ist deutlich zu sehen, dass die Restabfallmenge relativ gering in Wegberg ist und dafür ein erhöhtes Abfallaufkommen an verwertbaren Abfällen festgestellt werden kann. Durch diese Nachzeichnung der Abfallströme kann festgehalten werden, dass die Anreizfunktion zur Vermeidung, Getrennthaltung und Verwertung von Abfällen im erhöhten Maße erbracht wird.
Neben dieser mengenabhängigen Gebührenbemessung besteht die Möglichkeit, die betriebsbedingten Kosten der Abfallentsorgung mengenunabhängig über eine pauschale Einheitsgebühr umzulegen. Die Höhe der Einheitsgebühr richtet sich nach der Größe des Restabfallbehälters. Zudem wird eine höhere Gebühr erhoben, wenn im Vorfeld ein geringeres Leerungsintervall ausgewählt wird. In diesem System wird ebenfalls die Anreizfunktion nach § 9 Absatz 2 Satz 3 LAbfG erfüllt, aber im Vergleich zur Restabfallverwiegung in abgeschwächter Form.
Ein weiterer Klärungsbedarf besteht in der Erfassung von biologisch abbaubaren Abfällen.
Derzeit erfolgt die Erfassung von pflanzlichen Grün- und Gartenabfällen in Form einer in den Monaten März bis einschließlich Dezember monatlich stattfindenden Holsammlung, bei der die Abfälle in offenen, reißfesten Behältnissen oder in gebündelter Form bereitgestellt werden. Daneben besteht in begrenzten Mengen die Möglichkeit der Selbstanlieferung von pflanzlichen Grün- und Gartenabfällen.
Eine Alternative zu diesem Erfassungssystem stellt die behältergebundene Bioabfallerfassung (Biotonne) dar, bei der die Erfassung um die biologisch-abbaubaren Küchenabfälle erweitert wird. Mögliche Varianten dieser Erfassungsart wurden diesem Ausschuss bereits in der Sitzung am 08. September 2015 unter dem Tagesordnungspunkt 1.4 (Vorlage: VO/3258/15) vorgestellt.
Für die Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben am 26. März 2019 wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage über das Abfallentsorgungssystem in der Stadt Wegberg ab dem Jahr 2021 vorlegen.
Mit dieser Vorlage möchte die Verwaltung frühzeitig über die bevorstehende Entscheidungsmöglichkeit über das Abfallentsorgungssystem in der Stadt Wegberg ankündigen.
