Entscheidungsvorlage - VO/0010/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage bzw. Antrag der Fraktion "Die Linke" betreffend Herbizideinsatz auf gemeindeeigenen Grundstücken
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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12.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 07.11.2018 stellte die Fraktion Die Linke – Wegberg eine kombinierte Anfrage bzw. einen Antrag, der sich mit der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beschäftigt.
Die Anfrage lautet:
„Welche Herbizide und Insektizide werden auf städtischen Flächen eingesetzt? Wird Glyphosat eingesetzt und wenn dem so ist, in welcher Menge geschieht dies?“
Antwort der Verwaltung:
Vom Baubetriebshof wurden in Bezug auf Pflanzenschutzmittel abgesehen von Düngemitteln in den letzten 3 Jahren lediglich folgende Mittel eingesetzt; Es handelt sich ausschließlich um Herbizide:
Mittel | Glyphosat - haltig ja/ nein | Zulassungsende | Aufbrauchfrist endet am |
Durano TF | Ja | 15.12.2019 | 15.06.2022 |
Vorox - Streugranulat | Nein | 31.12.2019 | 30.06.2021 |
Finalsan Plus | Nein | 31.12.2019 | 30.06.2021 |
Ergänzend zu nennen ist lediglich das Insektizid Dipel ES zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners. Ein Verzicht des Einsatzes würde durch ungehinderte Populationen des EPS zu einer Gesundheitsgefahr für die Bürgerinnen und Bürger führen, die sich im Bereich von Eichen aufhalten.
Ob Glyphosat eingesetzt wird, ist wie der Tabelle zu entnehmen ist mit „Ja“ zu beantworten. Zur Wahrung aller Vorschriften im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes wird jeglicher Einsatz dokumentiert (siehe Tabelle im Anhang). Anhand dieser Tabelle ist erkennbar, dass die Verwaltung alle Herbizide, hier jedoch vor Allem jene mit Glyphosat - haltigen Wirkstoffen besonders verantwortungsbewusst einsetzt. Dies bedeutet, dass der Einsatz ausschließlich dann erfolgt, wenn dies ohne Verletzung der Pflichten gemäß Pflanzenschutzgesetz erfolgt und in jenen Fällen auch nur dann, wenn eine alternative Bekämpfung/ Beseitigung von Unkräutern einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erzeugen würde. Zu betonen ist, dass eine einzuhaltende Pflicht darin besteht, Glyphosat – haltige Mittel nicht auf versiegelten Flächen einzusetzen. Somit werden die entsprechenden Wirkstoffe lediglich da angewendet, wo eine Filtration in den oberen Bodenschichten erfolgt; ein direkter Abfluss in die Kanalisation bzw. Gewässer ist somit ausgeschlossen.
Der Antrag lautet:
„In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Anfrage, berät der Ausschuss im Anschluss nachfolgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, dass auf gemeindeeigenen Grundstücken keine glyphosathaltigen Herbizide eingesetzt werden dürfen.“
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Einsatz Glyphosat – haltiger Mittel wie oben geschildert äußerst maß- und verantwortungsvoll geschieht. Zudem versichert die Verwaltung Herbizide grundsätzlich nur dort einzusetzen, wo eine alternative (Unkraut-) Bekämpfungsmöglichkeit einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde.
Anlagen
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