Entscheidungsvorlage - VO/0297/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 58 Absatz 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW können Ausschüsse Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.

 

Die Interessen  des Sports und der Sportvereine hatte Herr Bernd Stamms als Vorsitzender des Stadtsportverbandes Wegberg e.V. im Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr vertreten. Nach erfolgter Neuwahl innerhalb des Stadtsportverbandes ist nun Manfred Maschke 1. Vorsitzender des Stadtsportverbandes Wegberg e.V..

 

Die Verwaltung schlägt somit vor, Herrn Manfred Maschke als sachverständigen Vertreter immer dann zu Sitzungen des TKSV einzuladen, wenn Themen des Sports oder der Sportvereine auf der Tagesordnung stehen.

In seiner Vertretung soll die Geschäftsführerin Frau Beate Rönnebeck übernehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr zieht Herrn Manfred Maschke immer dann zu den Beratungen hinzu, wenn die Themen Sport oder Sportvereine auf der Tagesordnung stehen. Die Ausschussvorsitzende und die Verwaltung werden gebeten, Herrn Maschke entsprechend zu den Sitzungen einzuladen.

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Anlagen

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