Entscheidungsvorlage - VO/0022/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, hier: Errichtung einer Zaunanlage am Schul- und Sportzentrum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Entscheidung
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12.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 06.10.2018 wandten sich 14 Anwohner und Anwohnerinnen der oberen Markusstraße (ab Kreuzungsbereich Echter Straße) an den Rat der Stadt Wegberg mit dem Antrag zur Einzäunung des Schul- und Sportzentrums, um den stark störenden abendlichen und nächtlichen Aufenthalt (Lärm, Vermüllung, etc.) von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu unterbinden. Der Bürgerantrag (siehe Anlage 1) sieht vor, das Schulgelände für Spaziergänger und Anwohner bis mindestens 20 Uhr offen zu lassen.
Es sei an dieser Stelle verwiesen auf die Vorlage VO/0311/18, TOP 5.4, der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg vom 18.12.2018. Der Bürgerantrag wurde vom Rat in den Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe verwiesen.
Vorschlag der Verwaltung
Als erste Maßnahme zur Verbesserung der Situation schlägt die Verwaltung die Errichtung einer Zaunanlage entlang der Markusstraße vor. Die Gesamtlänge des Zaun liegt bei rund 92 m. Zwei Tore sollen die Zugänglichkeit des Geländes bis zum Abend ermöglichen. Ein doppelflügeliges Tor soll an der Zufahrt zur Mensa, nahe der Kindertagesstätte angeordnet werden. Ein weiteres Tor soll am Treppenaufgang an der Schule am Grenzlandring, nahe der Garage, den Durchgang ermöglichen. Zu noch festzulegenden Zeitpunkten würden diese Zugänge abends verschlossen bzw. morgens wieder geöffnet. Die Zaunanlage soll als Stabgitterzaun ausgebildet werden und eine Gesamthöhe von rund 2.10m aufweisen.
Dieser Vorlage ist eine Luftbildaufnahme des Schul- und Sportzentrums beigefügt, in der die genaue Lage der beabsichtigten Zaunanlage entlang der Markusstraße eingezeichnet ist.
Störern soll durch diese Maßnahme eine Zugangs- und Fluchtmöglichkeit genommen werden, was eine Besserung der Gesamtsituation zur Folge haben dürfte.
Alles in allem möchte die Verwaltung die Situation im und rund um das Schulzentrum stufenweise verbessern und mit diesem verhältnismäßig geringen Eingriff beginnen. Nach Umsetzung der ersten Maßnahme soll deren Wirkung beobachtet und abgewartet werden. Sollte diese nicht den gewünschten Erfolg haben, wird über weitere Maßnahmen zu beraten sein.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Für die Errichtung der Zaunanlage wie vorbeschrieben werden die Gesamtkosten auf rund 17.000,- € geschätzt. Im Haushaltsplan 2019 sind finanzielle Mittel für die Maßnahme nicht enthalten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Mittel außerplanmäßig aus dem Haushaltsansatz für die Investitionsmaßnahme 011304 H 448 – Sanierung Gymnasium (III. Bauabschnitt) zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, im Schul- und Sportzentrum eine Zaunanlage entlang der Markusstraße wie in der Vorlage beschrieben zu errichten. Nach Ablauf eines angemessenen Zeitraumes soll über die Erfahrungen und Auswirkungen berichtet werden.
Der Beschluss wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans 2019 gefasst.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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379,8 kB
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