Entscheidungsvorlage - VO/0039/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt

Am Dienstag, dem 29.01.2019 fand um 18.00 Uhr der Ortstermin im Maximilian-Kolbe-Gymnasium statt. Aus den im Rat der Stadt Wegberg vertretenen Fraktionen nah­men Mitglieder der CDU, SPD, FDP, Aktiv für Wegberg und Die Linke an der Begehung des Gymnasiums und der anschließenden Erörterung teil. Von Seiten der Schule nahmen die Rektorin Frau Dr. Tillmanns, deren Stellvertreterin Frau Kuchenbecker sowie die Vertreter aller Fachschaften teil, deren Fachklassen im Rahmen des III. Bauabschnitts saniert werden.

Der Technische Beigeordnete Herr Thies leitete und moderierte den Rundgang, der in alle drei Geschosse des III. Bauabschnitts führte. Alle zu sanierenden Fach- und Vorbereitungsräume wurden begangen. Herr Thies informierte jeweils über die Er­for­dernis und den Umfang der Sanierung, die jeweiligen Fachschaftsvertreter über die aus Sicht der Schule nötigen Einrichtungen und Ausstattungen der Fachräume.

Zur Nachvollziehbarkeit des Rundgangs sind die „Laufkarten“, die alle Teilnehmer des Ortstermins erhalten haben und die den Weg der Begehung mit den einzelnen Stationen zeigen, dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die Teilnehmer am Rundgang konnten sich ein Bild vom mangelhaften baulichen Zustand und vom unzureichenden Standard der Ausstattung der zu sanierenden Fach­raumklassen machen und sich von der grundsätzlichen Notwendigkeit und Dringlichkeit der Sanierungsmaß­nahmen überzeugen. Der Vergleich zu bereits sanierten Fachräumen des II. Bauabschnitts, die ebenfalls in Augenschein genom­men wurden, machte dabei die Sanierungsbedürftigkeit besonders deutlich. Der funktionale Ausbaustandard des II. Bauabschnitts kommt auch im  III. Bauab­schnitt zur Ausführung.

 

 

 

Der III. Bauabschnitt der Gesamtsanierung des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums (Investitionsnummer 011304 H 448) wurde mit dem Beschluss des Haushaltsplans für das Jahr 2019 vom Rat der Stadt Wegberg mit einem Sperrvermerk versehen. Grund dieses Sperrvermerks waren insbesondere gegebenenfalls als „freiwillige Leistun­gen“ zu kategorisierende Teile der Sanierung, sowie die zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel für die Baumaßnahme.

Während des Rundgangs wurden an verschiedenen Stellen Teilmaßnahmen angesprochen und erläutert, die von der Schule als „sehr sinnvoll und erforderlich“ erachtet wurden, und daher nach Abstimmung und Freigabe der Verwaltung Eingang in die Entwurfsplanung und die Kostenberechnung gefunden haben. Im Sinne der Gesamtsanierungsmaßnahme können diese Teilmaßnahmen jedoch nicht in Gänze als „zwingend“ eingestuft werden. Daher sollen sie nachfolgend noch einmal erläutert und die damit verbundenen Mehrkosten dargestellt werden.

 

1. Boden- oder Deckenversorgung der Schülertische mit Medien

Fachräume Physik 007 (Station 3 des Rundgangs)

Im Physikraum 007 ist in der aktuellen Planung ein Deckensystem zur Ver­sor­­gung der Schülertische mit Normal­spannung (230V) und Kleinspannung sowie Lautsprechern vorgesehen. Eine Gasversorgung und eine Wasser­versorgung der Schülerplätze ist nicht vorge­sehen.

Im Allgemeinen haben Deckensysteme den Vorteil, dass eine flexible Möblie­rung und somit flexible Nutzung der Räume möglich ist. Sie ermöglichen ver­schiedene Arbeitsanordnungen, Gruppenarbeiten, etc. Im hochgefahrenen Zu­stand können diese Räume auch wie normale Klassen genutzt werden. Weiter­hin sind die Räume in Hinblick auf die Inklusion vorteilhaft. Decken­sys­teme sind zudem im Vergleich zur Versorgung durch Bodensäulen ein­facher nachträglich mit zusätzlichen Medien auszustatten.

Für den Physikraum 007 im Speziellen hat das Deckensystem den entschei­den­den Vorteil, dass durch die oben erläuterte Flexibilität in der Bestuhlung pro­blem­los die Blickrichtung der Schüler zwischen den beiden Kopfwänden ge­wech­selt werden kann. Dies ist erforderlich, da aufgrund der vorgegebenen Raumgeometrie des Bestands mit den vorhandenen Türen etc., die Einrich­tung die Pylo­nentafeln an der einen Seite und die Einrichtung des inter­aktiven Smartboards an der anderen Kopfseite des Raumes vorgesehen wer­den muss.

Zudem muss in einem Physikraum, der im IV. Bauabschnitt saniert wird, eine Wasserversorgung an den Schülerplätzen vorgesehen werden. Dort ist auf­grund der erforderlichen Entwässerung aus Kostengründen nur eine Ver­sor­gung mit Bodensäu­len sinnvoll. Um auch für die Fachschaft Physik insge­samt eine möglichst große Flexibilität zur Unterrichtsgestaltung herzustellen, hält es die Verwaltung in Abstimmung mit der Schule daher für sinnvoll, für die Physik, wie auch für die anderen natur­wissenschaftlichen Fachschaften, im Rahmen der Gesamtsanierung so­wohl Räume mittels Boden- als auch mittels Deckenversorgung einzurichten.

Für den Physikraum 007 wurden die möglichen Gesamt-Minderkosten für eine fest installierte Bodenversorgung im Vergleich zum Deckensys­tem durch das Büro Gro­nau plan unter Beteiligung der Fachingenieure auf rund 26.000,- € brutto berechnet. Dies ist insbesondere darin begründet, dass an­ders als z.B. im Chemie-Fachraum (II. Bauabschnitt, Untergeschoss, Station 10 des Rundgangs) keine aufwändigen baulichen Arbeiten im Bereich der Boden­platte („Schlitzen“) für eine ordnungs­gemäße Entwässerung erforderlich sind.

Die Verwaltung schlägt aufgrund der oben genannten Vorteile und unter Be­rück­­­sichtigung der Gesamtkonzeption sämtlicher Physikräume trotz der mög­lichen Minderkosten bei Bodenversorgung daher vor, bei der bisherigen Pla­nung zu verbleiben und für den Physik­raum 007  die Versorgung mittels eines Deckensystems zu reali­­sie­ren.

 

2. Raumoptimierung im Bereich Fachklassen Biologie - 1. Obergeschoss

Fachräume Biologie 205 + 211 mit Nebenräumen 206 + 210

(Stationen 15 – 17 des Rundgangs)

Hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der direkten Verbindung bzw. Zusammen­legung der Biologienebenräume und des zwischengelagerten Abstellraumes, der zur Zeit noch als Aufstellort  der rückzubauenden Lüftungsanlagen dient, wird auf die Ortsbegehung verwiesen.

Als wesentliche Vorteile der Raumoptimierung für die Fachschaft Biologie sind zu nennen:

-          Verbesserung des Schallschutzes durch Schließen der Fluchttüröffnung in der Trennwand zwischen den beiden Biologie-Fachräumen

-          Verbesserung der Bereitstellung und des Transports der Unterrichts­mate­ri­alien, da lange Wege um die Fachräume herum entfallen

-         Vermeidung von Sicherheits- und Unfallrisiken mit den Schülern, die durch den Transport der Materialien durch die Flurbereiche mit verschie­denen Rauch­schutz­türen und durch die Empore des Pädagogischen Zentrums der­zeit bestehen

Bei der Begehung wurde seitens der Ratsmitglieder gewünscht, eine genaue Überprüfung der in diesem Bauabschnitt für die Raumoptimierung ent­ste­hen­den Mehrkosten (durch den erforderlichen Bauantrag aufgrund der Ände­rung der Ret­tungs­wegsituation, durch zusätzliche Wanddurchbrüche, durch erweiterte Möblie­rung, etc.) mit den voraussichtlichen Minderkosten im IV. Bauabschnitt (insbe­sondere durch den Entfall der Einrichtung eines weiteren Biologienebenraumes) vorzunehmen. Der vom Büro Gronau plan in Zusammenarbeit mit den Fach­ingenieuren aufgestellte detaillierte Kostenvergleich ergibt Gesamtmehr­kosten für die Zu­sam­menlegung der Räume von lediglich ca. 2.750,00 € brutto.

Aufgrund der dargestellten Vielzahl und Relevanz der Vorteile schlägt die Ver­­waltung vor, die aktuelle Planung beizubehalten und die Raumoptimie­rung zu realisieren.

 

3. Vollverdunkelungsanlagen

Nach erneuter Abstimmung mit der Schulleitung und den Fachschaften sind im III. Bauabschnitt noch zwei Vollverdunkelungsanlagen im Physik­-Klas­sen­­raum 007 und im Nebenraum 006 erforderlich. Weitere, jedoch „einfache“ Ver­dun­kelungsanlagen werden in den Klassenräumen für die Fachschaften Kunst, Musik, Chemie und Biologie vorgesehen. Diese Verdunkelungen lö­sen keine Erfordernis für eine Sicherheitsbeleuchtung aus, sodass hier Kos­ten in Höhe von insgesamt ca. 3.800,00 € eingespart werden können.

Hinsichtlich der weiteren baulichen Kosten gibt es keinen Unterschied zwi­schen einer einfachen Verdunkelung und einer Vollverdunkelung.

Seitens der Ratsmitglieder wurde eine Überprüfung und Einschätzung ge­wünscht, ob nicht die vorhandenen Vollverdunkelungsanlagen weiter bzw. er­neut genutzt werden können.

Im Zuge der Baumaßnahme werden die Abmessungen der Fensteröff­nun­gen geändert. Die Leibungsbereiche (seitlich und oben) werden mit Trocken­putz verkleidet, um den Anschluss an die neuen vorgebauten Fenster zu ge­währ­leisten. Daraus resultierend müssten die Vollverdunkelungsanlagen zu­nächst schadfrei demontiert, eingelagert und anschließend erneut montiert werden. Weiterhin müssten vor Wiedermontage die Behänge der Vollverdun­ke­lung seitlich und in der Gesamtlänge eingekürzt werden, was (die techni­sche Mach­barkeit vorausgesetzt) mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Sämt­liche Arbeiten würden dazu führen, dass keinerlei Gewährleistungs­an­sprüche in Hinblick auf die Funktionstüchtigkeit und die Langlebigkeit der An­lagen be­stünden.

Aus diesen Gründen ist eine Wiederverwendung der vorhandenen Anlagen aus technischer und wirtschaftlicher Sicht nicht zu empfehlen und muss aus Sicht der Verwaltung ausgeschlossen werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Vollverdunkelungsanlagen wie oben erläutert auszuführen. Durch die reduzierte Anzahl entstehen Minderkosten von rund 3.800,- €.

 

Kostenberechnung

Zum Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 gem. HOAI) wurde durch das beauftragte Architekturbüro GRONAU plan in Zusammenarbeit mit den Fachinge­nieuren die Kostenberechnung erstellt. Unter der Voraussetzung, dass die oben erläuterten Punkte 1. bis 3. wie von der Verwaltung vorgeschlagen zur Ausführung kommen, ergibt die Kostenberechnung für den III. Bauabschnitt der Gesamt­sanie­rung des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums berechnete Gesamtbaukosten von 3.391.440,45 €.

Eine ausführliche Darstellung des Kostenstands und der Kostenentwicklung für die Baumaßnahme folgt in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.

 

Weitere Vorgehensweise und Termine

Um den Planungsprozess fortsetzen zu können, ist zunächst die Aufhe­bung des Sperr­ver­merks auf der Investitionsmaßnahme in der im Anschluss stattfindenden Son­dersitzung des Rates der Stadt Wegberg erforderlich.

Am Donnerstag, dem 21.02.2019, soll in einem gemeinsamen Termin aller Planer, der Schulleitung und den Ver­tretern der Verwaltung die Entwurfsplanung abschlie­ßend vorgestellt und einver­nehm­lich beschlossen werden. Die nächsten Planungs­schritte (Ausführungs­planung LP 5, Ausschreibung und Vergabe LP 6+ 7) wür­den dann im Anschluss unver­züglich in Angriff genommen.

Aufgrund der relativ kurzen Zeitspanne, die bis zu den Sommerferien verbleibt, wird es terminlich voraussichtlich eng die großen Gewerke, insbesondere die der Tech­nischen Gebäu­de­ausrüstung, so zu planen und auszuschreiben, dass eine Verga­be noch in der letzten Ausschusssitzung vor den Ferien am 25.06.2019 erfolgen kann. Sollte dies nicht gelingen, könnte eine Sondersitzung des WBUV im An­schluss an die Ratssitzung am 09.07.2019 eine Alternative sein. Ansonsten wür­den die Verga­ben in der ersten Ausschusssitzung nach den Ferien am 10.09.2019 vorgenommen. Die Verwaltung wird den Ausschuss über die letztendliche Ter­min­schiene rechtzeitig informieren.

In jedem Falle ist jedoch geplant, zumindest die für die Rückbauarbeiten erforderli­chen Baulei­stungen so auszu­schreiben und zu vergeben, dass diese in den Som­mer­ferien aus­geführt werden können. So kann ein Großteil der lärmintensiven Bau­arbeiten noch vor Beginn des neuen Schul­jahres abgeschlossen werden. Im gün­stig­sten Falle (bei Ver­gabe der großen Gewerke noch vor den Ferien) können die wei­teren Bauarbeiten dann unmit­telbar anschließen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung

Die weiteren finanziellen Mittel zur Durchführung der Baumaßnahme werden im Haus­halts­plan des Jahres 2019 unter der Investitionsnummer 011304 H 448 – Sanie­rung Gymnasium in einer Höhe von 2.915.000,- €  zur Verfügung gestellt.

Das Bauvorhaben wird finanziell mit nicht rückzuzahlenden Mitteln wie folgt geför­dert:

LED-Beleuchtung  (ptj-Förderung durch BMU):     59.463,- €

Lüftungstechnische Anlagen  (ptj-Förderung durch BMU):    121.020,- €

„Gute Schule 2020“  (Förderung durch Land NRW):1.063.488,- €

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beschließt, hinsichtlich der drei dargestellten Teilmaßnahmen des III. Bauabschnitts der Gesamtsanierung des Gymnasiums den Vorschlägen der Verwaltung zu folgen.

Weiterhin beschließt der Ausschuss, dem Rat der Stadt Wegberg die Aufhebung des Sperr­vermerks auf der Investitionsmaßnahme 011304 H 448 – Sanierung Gym­na­sium zu empfehlen.

 

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