Entscheidungsvorlage - VO/0029/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Heimat-Preis der Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Quartiersentwicklung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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26.02.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Wegberg hat in seiner Sitzung am 18.12.2018 (TOP 6.2.1) auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen, dass die Stadt Wegberg am Wettbewerb Heimat-Preis teilnimmt und hat die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforderlichen Schritte einzuleiten.
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Gewürdigt werden das Engagement und nachahmenswerte Praxisbeispiele im Bereich Heimat (Ziffer 2)
- Die Auslobung erfolgt auf Grundlage eines Ratsbeschlusses (Ziffer 4.1 Satz 1)
- Der Ratsbeschluss muss die Preiskriterien festlegen (Ziffer 4.1 Satz 2)
- Der jährlich durch das Land festgelegte Schwerpunkt ist angemessen zu berücksichtigen (Ziffer 4.1 Satz 3).
Hinweis: Für 2019 hat die Landesregierung auf die Festlegung eines Schwerpunktes verzichtet. Die Stadt kann daher einen eigenen Schwerpunkt setzen.
- Der Heimat-Preis kann als einzelner Preis oder in bis zu drei Preiskategorien oder –abstufungen verliehen werden (Ziffer 4.1 Satz 6)
- Der Heimat-Preis kann einmal jährlich vergeben werden, wobei die Maßnahme bis zum 31.12. durchgeführt sein muss (Ziffer 5.4 Sätze 3 und 4)
Konzeption für Wegberg
Für das Jahr 2019 schlägt die Verwaltung vor, von der Möglichkeit einen eigenen Schwerpunkt festzulegen, abzusehen, um ein möglichst breites Spektrum im Bereich Heimatförderung abdecken zu können.
Ausgestaltung des Heimat-Preises
Um viele Aktive erreichen zu können spricht sich die Verwaltung für eine Verleihung in drei Preiskategorien aus:
1.Preis 2.500 Euro
2.Preis 1.500 Euro
3.Preis 1.000 Euro.
Verleihung
Die Verleihung erfolgt durch den/die Bürgermeister/in nach vorhergehender Beratung in einer Jury (Heimat-Preis-Jury).
Die Verwaltung schlägt vor, diese aus je einem / einer Vertreter/in der Ratsfraktionen sowie den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zu bilden.
Preiskriterien
Die Fraktionen hatten im Vorfeld die Möglichkeit Vorschläge für die Festlegung der Preiskriterien einzureichen.
Die Preiskriterien werden entsprechend veröffentlicht.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Im Haupt- und Finanzausschuss wird die Verwaltung über die haushaltmäßige Darstellung bzw. Abwicklung berichten und dies für den Haushalt berücksichtigen.
Bei einer Förderung erhält die Stadt Wegberg im Haushaltsjahr 2019 eine Zuweisung in Höhe von 5.000 Euro. In gleicher Höhe entstehen im Anschluss an die Preisverleihung für die Gewährung des Preisgeldes Aufwendungen in gleicher Höhe. Der Ertrag und die Aufwendungen sind im Haushaltsplan 2019 nicht veranschlagt. Eine Abwicklung ist haushaltsneutral.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Wegberg beschließt für den Wettbewerb Heimat-Preis unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse die „Kriterien zum Heimat-Preis der Stadt Wegberg“.
- Der Rat der Stadt Wegberg beschließt für das Jahr 2019 auf einen eigenen Förderschwerpunkt zu verzichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah auf Grundlage des Ratsbeschlusses den entsprechenden Antrag auf Förderung aus Mitteln des Landes NRW zu stellen und im Anschluss hieran die organisatorischen Vorbereitungen für eine Preisverleihung zu treffen; die Preiskriterien sind im Falle der Förderung entsprechend zu veröffentlichen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,4 kB
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