Entscheidungsvorlage - VO/0036/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Werbegemeinschaft Wegberg e. V. beantragte am 17.01.2019 für das Jahr 2019 vier  verkaufsoffene Sonntage gemäß § 6 Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW).

Die vom Gesetz geforderte Anlass-Veranstaltung für die sonntägliche Verkaufsöffnung ist zurzeit allerdings lediglich für den Büchermarkt m it Fahrradmesse am 17.03.2019 in ausreichender Weise dargestellt. Die Verwaltung kann deshalb zurzeit nur die Freigabe des 17.03.2019 befürworten.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungen wurden am 04.02.2019 an die Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände, an die Kirchen sowie an die Industrie- und Handelskammer und Handwerkskammer verschickt. Die Industrie- und Handelskammer(IHK) Aachen hat erklärt, keine Bedenken gegen das Offenhalten am 17.03.2019 in Wegberg zu haben. Die vorgelegten Begründungen seien für sie nachvollziehbar und ausreichend. Sie weist trotzdem vorsorglich auf die seit November 2018 bekannte enge Auslegung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Ladenöffnungsgesetz hin. Es müsse, wie bereits vor der Gesetzesänderung, einen Anlass für die Sonntagsöffnung geben, der auch im Vordergrund stehen müsse.

Die anderen ausstehenden Stellungnahmen werden ggfs. in der Ratssitzung mündlich vorgetragen.

Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 LÖG NRW dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens acht Sonn- oder Feiertagen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Nach Satz 2 Nummer 1 liegt ein öffentliches Interesse insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Dabei muss es sich nicht (mehr) um gewerberechtlich festgesetzte Veranstaltungen handeln.

Die Prognose der örtlichen Ordnungsbehörde zur Veranstaltung Büchermarkt mit gleichzeitiger Fahrradmesse in der Innenstadt von Wegberg sieht wie folgt aus:

Die Veranstaltung Büchermarkt mit Antiquariat (ca. 40 geplante Stände) rund um die Kirche findet seit 2004 statt. Die Besucherresonanz lag im vergangenen Jahr laut Aussage des Stadtmarketing bei 8.000 Besucherinnen und Besuchern über den Tag verteilt. Die zusätzlich geplante Fahrradmesse findet auf dem Rathausplatz statt. Das Veranstaltungsumfeld, das für die Ladenöffnungen vorgesehen ist, befindet sich in der Fußgängerzone Hauptstraße und Karmelitergasse sowie den abgehenden kleinen Stichstraßen Passage-Alt-Berk, An der Gracht und Rathausplatz. Dort befinden sich 25 zumeist inhabergeführte Einzelhandelsgeschäfte. Betrachtet man die durchschnittliche Kundenfrequenz dieser Geschäfte an einem Wochentag in einem Zeitraum von 5 Stunden mit der Besucherzahl des verkaufsoffenen Sonntags im Vorjahr, so kann festgestellt werden, dass der Schwerpunkt der Anziehung in der Anlassveranstaltung selbst zu finden ist.

Die Verkaufsöffnung wird wie in den Vorjahren auf die Verkaufsstellen in der Wegberger Fußgängerzone, Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz beschränkt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt den Erlass der folgenden Ordnungsbehördlichen Verordnung:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an weiteren verkaufsoffenen Sonntagen (17.03.2019 )

 

Aufgrund des § 6 Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz –  LÖG NRW) vom 16. November 2006 (GV. NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2018 (GV. NRW. S. 172), und der §§ 27 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW S. 528), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV. NRW. S. 741, ber. 2019 S. 23), wird von der Stadt Wegberg als örtlicher Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Wegberg vom … … … folgende Verordnung erlassen:

§ 1

 

Verkaufsstellen, in den nachfolgend aufgeführten Straßen, dürfen am Sonntag, dem 17.03.2019, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:

Wegberger Fußgängerzone, 41844 Wegberg auf der Hauptstraße, Passage Alt-Berk, An der Gracht, Karmelitergasse und Rathausplatz.

 

§ 2

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft.__

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