Entscheidungsvorlage - VO/0015/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinden können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Nach § 85 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) ist je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.

 

Als Nachfolger von Frau Ute Leppert wird, seitens des Presbyteriums der evangelischen Kirchengemeinde Wegberg, Herr Walter Ganz entsandt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wegberg beruft –gem. § 85 Abs. 2 und 3 des Schulgesetzes NRW- Herrn Walter Gans als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales.

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