Mitteilungsvorlage - VO/0049/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum 10.02.2019 die als Anlage beigefügte Anfrage bezüglich der Umlegung Helpensteiner Bach, Sömmerung Raky Weiher – Kostensteigerung gestellt.

 

Antworten der Verwaltung:

 

  1. Mit welchen Gesamtkosten wurde bei der Planung kalkuliert?

Der Kostenanschlag (bepreistes Leistungsverzeichnis) des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros IKS Niederrhein aus Schwalmtal belief sich auf insgesamt 375.556,86 € brutto. (Siehe Vorlage-Nr: VO/0173/18-1)

 

  1. Welchen Anteil trägt die Stadt Wegberg?

Der Anteil liegt voraussichtlich bei 20 %. (Siehe Vorlage-Nr: VO/0173/18-1)

 

  1. Welche Kosten sind bis heute entstanden und wie hoch werden die Gesamtkosten bei Beendigung der Maßnahme sein?

Angebotssumme Fa. Van Boekel:656.153,51 € (Siehe Vorlage-Nr: VO/0173/18-1)

Rechnungsstellung Fa. Van Boekel:691.734,82 € (Stand 14.02.2019)

 

  1. Wurden Schadstoffe entdeckt, falls ja welche und welche Mengen?

Die abgemähten Binsen-Gräser enthielten eine erhöhte Menge an Cadmium (13,8 mg/kg TS)

Im Vorfeld wurden 3 Mischproben aus dem Teichboden gezogen. Hier wurde ein erhöhter TOC-Gehalt (8,71 %), welche auf geogen bedingte Ursachen (Torfe) zurückzuführen ist, sowie ein erhöhter PCB Gehalt (1,87 mg/kg) festgestellt. (siehe Bodengutachten von IBL-Laermann GmbH)

 

  1. Falls ja, wurde der belastete Boden entsorgt, wie viele m³ und welche Kosten sind hier entstanden?

Kein Bodengut wurde entsorgt.

 

  1. Falls ja, wurde belasteter Boden weiter vor Ort verwendet?

Der abgetragene Boden wurde vor Ort belassen und zur Teich- und Ufermodellierung verwendet.

 

  1. Falls ja, wofür?

Siehe Frage 6.

 

  1. Falls ja wurde der Kreis HS und/oder die Bezirksregierung informiert?

Der Kreis Heinsberg war sowohl im Vorfeld an der Planung als auch an den wöchentlichen Baubesprechungen beteiligt und somit jederzeit über den Bauvorgang informiert.

 

  1. Falls ja, wann, unter welchem AZ wird der Vorgang bei der Stadt Wegberg und dem Kreis HS und/oder der Bezirksregierung bearbeitet?

Stadt Wegberg: AZ.: 302-55.20.01-10.1

Kreis Heinsberg: AZ.: 66 31 10

Bezirksregierung: AZ.: 54.2-2.22-185

 

  1. Falls ja, welche Auflagen wurden vom Kreisumweltamt und/oder der Bezirksregierung auferlegt?

Siehe Planfeststellungsbeschluss AZ.:66 31 10/86 (öffentliche Auslegung vom 30.09. – 14.10.2016)

Punkt 6.21 „Aus der vorhandenen Teichsohle entnommenes Bodenmaterial darf innerhalb des Gewässers umgelagert werden.“

 

  1. Welche Gründe gibt es für eine mögliche Kostensteigerung?

Im Zuge der Umsetzung der Baumaßnahme traten immer wieder unvorhersehbare Änderungen und Probleme auf. Dies waren insbesondere unerwartet schlechte Bodenverhältnisse und daraus resultierende Massenmehrungen, sowie der Einstau der Teiche durch einen Biber. Dies führt zwangsläufig zu erhöhten Kosten und daraus sich ergebend, zu erhöhten Planungs- und Bauleitungsaufwand. (Siehe Vorlage-Nr: VO/0314/18)

 

  1. Gibt es schützenwerte Tiere/Pflanzen, die eine mögliche Kostensteigerung mit verursacht haben, falls ja, welche?

Siehe Frage 11

 

  1. Gibt es Biber in dem Sanierungsbereich, falls, ja, sind sie auch für die Kostensteigerung verantwortlich und warum?

Siehe Frage 11

 

  1. Wie wurde von der Stadt Wegberg sichergestellt, dass die Sanierungsmaßnahme nachhaltig ist und nicht in kürzerer Zeit neue Sanierungskosten entstehen?

 

-          Landschaftspflegerischer Begleitplan

-          Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit

 

  1. Wann wird die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen sein?

Wie geplant im 1. Quartal 2019

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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