Mitteilungsvorlage - VO/0057/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1.     Stand der offenen Anträge

 

Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

 

 

  1.     Bericht über die Situation der Flüchtlinge 

 

Derzeit (Stand 19.02.2019) sind die 84 Flüchtlinge in Wegberg wie folgt untergebracht:

 

Nordstraße 57 Personen

Philosophenweg 13 Personen

In Gerichhausen    0 Personen

In eigenen angemieteten

Wohnungen 14 Personen

 

Anfang des letzten Jahres waren weitere Zuweisungen im Rahmen der Wohnsitzverpflichtung nach den Bestimmungen der Ausländer-Wohnsitz­regelungsverordnung angekündigt worden. Insgesamt umfasst die Aufnahmeverpflichtung für Wegberg 160 Menschen. Bislang treffen regelmäßig allerdings nur wenige Personen ein, die zunächst in der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht werden. Eine schnelle Vermittlung dieses Personenkreises, der Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II hat,  in privaten Wohnraum ist erfolgreiches Ziel der Verwaltung.

 

Es kann festgestellt werden, dass eine zeitintensive Betreuung des Personenkreises, der einen Aufenthaltsstatus in Deutschland besitzt und in eigenem angemieteten Wohnungen in Wegberg wohnt, weiterhin nötig ist. Die Verwaltung beabsichtigt noch in diesem Jahr, ein überarbeitetes Integrationskonzept vorzulegen, das diese Tatsache berücksichtigt.

 

Der Auftrag zur WLAN-Ausstattung ist umgesetzt.

 

Die Gemeinschaftsunterkunft in Gerichhausen ist weiterhin nicht belegt.

 

 

  1. Bildungscampus

 

Zum Antrag der FDP-Fraktion vom 17.05.2016 in Sachen „Bildungs-Campus Wegberg“ hatte die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses am 07.03.2017 und auch in der Sitzung am 06.11.2018 um Benennung konkreter Ideen und Vorstellungen gebeten.

 

Bis zum heutigen Tage gibt es keine Rückmeldungen zu diesem Thema, so dass der Antrag von der Verwaltung als erledigt angesehen wird.

 

 

  1. Ferienfreizeit „Sankt Martin HILFT“

 

Die in 2018 erstmals seitens der Initiative „Sankt Martin HILFT“ durchgeführte Ferienfreizeit nach Schmidt in der Eifel hatte für die beteiligten Kinder einen erkennbaren Erholungs- und Integrationswert. Dies war nicht nur bei den Kindern aus Flüchtlingsfamilien zu erkennen. Die Kinder haben es sichtlich genossen, unbeschwert mit Gleichaltrigen zu spielen und ihre Freizeit sinnvoll zu gestalten. Hierbei wurden auch Teamfähigkeit, Sozialverhalten und Integration gefördert.

 

Die positive Resonanz hat die Betreuer und die Initiative „Sankt Martin Hilft“ motiviert, die Ferienfreizeit zu einem regelmäßig wiederkehrenden Angebot werden zu lassen. Die Betreuer stellen sich ehrenamtlich zur Verfügung und bringen hierfür eine Woche ihres Jahresurlaubes ein.

 

Diese sehr positive Initiative soll daher auch in diesem Jahr wieder durchgeführt werden und diesmal in Rurberg mit Unterbringung in der dortigen Jugendherberge in der Zeit vom 02.08. bis 09.08.2019 stattfinden. Erstmalig haben die Verantwortlichen in diesem Jahr auch die Eltern der Kinder, die über das Jobcenter BuT-Leistungen beziehen, auf diese Ferienfreizeit aufmerksam gemacht.

 

Aktuell liegen 38 Anmeldungen vor, maximal 40 Kinder können teilnehmen. Im vergangenen Jahr betrug die Teilnehmerzahl 28, die aufgewendeten Kosten rd. 10.000,00 €. Nach Abzug der erhaltenen Zuschüsse (Stadt Wegberg, Kreis Heinsberg, KOMM AN, NRW und Bistum) verblieb ein von der Gemeinde St. Martin zu leistender Eigenanteil in Höhe von 50 % der Kosten, also rund 5.000,00 €.

 

Der Zuschuss der Stadt Wegberg betrug im letzten Jahr 1.000,00 €. Die Verwaltung hatte die Absicht, sich an der Maßnahme finanziell zu beteiligen, seinerzeit mitgeteilt. Auch in diesem Jahr soll die Maßnahme aus Mitteln der Integrationspauschale wieder unterstützt werden. Die Verwaltung beabsichtigt, auf der Grundlage der Werte und Erfahrungen aus dem letzten Jahr und unter  Berücksichtigung der größeren Teilnehmerzahl einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.000,00 € zu leisten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales nimmt die Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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Anlagen

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