Entscheidungsvorlage - VO/0064/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsgrundschule hier: Satzung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales (BIS)
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Vorberatung
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12.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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07.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Vorlage VO/0254/18 wurde die Problematik zur Einführung einer Beitragssatzung zur „Erhebung von Elternbeiträgen in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS)“ bereits ausführlich dargestellt. Insoweit wird auf die Ausführungen verwiesen.
Am 17.01.2019 sind die Elternpflegschaften der Grundschulen bei einer Info-Veranstaltung in der Wegberger Mühle über die beabsichtigten Regelungen informiert worden. Die Fraktionen waren ebenfalls zu dieser Veranstaltung eingeladen. In der Veranstaltung haben die Elternvertreter verschiedene Anregungen gemacht, die noch zu Änderungen der Beitragssatzung und damit zur jetzt vorliegenden Fassung geführt haben.
So wurde beispielsweise die Struktur der Beitragstabelle noch einmal überarbeitet. Der Höchstbeitrag für Eltern mit einem Bruttoeinkommen von über 86.000,00 € ist nun auf 175,00 € festgesetzt. Maximal wären hier derzeit 191,00 € möglich. Der Mindestbeitrag beträgt nun 20,00 € bei einem Jahreseinkommen bis 18.000,00 €. Dieser Beitrag kann jedoch auf Antrag und bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen vom Kreisjugendamt übernommen werden, so dass eine sozial ausgewogene Verteilung der Beiträge ohne übermäßige Belastung einzelner Einkommensgruppen gewährleistet ist.
Neu ist auch die Einführung von Beiträgen für die Ferienbetreuung. Dies ist auch auf langjährigen Wunsch der Schulleitungen und der Koordinatoren erfolgt. Bislang war die kostenintensive Ferienbetreuung ohne zusätzliche Beiträge buchbar. Dies hat jedoch dazu geführt, dass sehr viele Familien diese Leistung „vorsorglich“ gebucht haben, deren Kinder dann die OGS aber nicht besucht haben. Da eine Personaleinsatzplanung nicht tagesaktuell vorgenommen werden kann, war in der Folge häufig zu viel Personal eingeplant, was zu höheren Ausgaben geführt hat. Dies soll durch die Einführung von geringen Beiträgen für die Ferienbetreuung (5,00 € bis maximal 30,00 € je Woche) verhindert werden.
Zum Schuljahr 2019/2020 können die Eltern wieder einen Antrag zur Aufnahme in die OGS stellen. Die Beitragshöhe nach den neuen Tabellen wird den Erziehungsberechtigten zukünftig per Bescheid mitgeteilt. Soweit Eltern sich aufgrund der neuen Bestimmungen ab dem 01.08.2019 gegen eine Teilnahme an der OGS entscheiden, werden die bisherigen Verträge einvernehmlich auslaufen.
Die Beitragskalkulation ist auf der Grundlage von Erfahrungswerten der Statistik zur Beitragsdimensionszuordnung des Kreisjugendamtes Heinsberg erfolgt. Neben Einnahmen durch Elternbeiträge wurden auch Einnahmen durch Zuschüsse des Landes berücksichtigt. Als Ausgaben wurden die Sachmittelkostenpauschale je Kind sowie die Kosten des Kooperationspartners, der bereits eine Lohnsteigerung der Mitarbeiterinnen angekündigt hat, berücksichtigt. Insgesamt soll durch die neue Beitragsstruktur nicht mehr Geld eingenommen werden als bislang. Die Maßnahme bleibt in Bezug auf die externen Kosten für die Stadt kostenneutral. Die gesamten Einnahmen verbleiben damit im System OGS.
Die Verwaltungskosten (Personal der Verwaltung, Software) können nicht erstattet werden und sind somit von der Stadt zu tragen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales schlägt dem Rat vor, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Teilnahme von Schulkindern an außerunterrichtlichen Angeboten im Rahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich (Beitragssatzung OGS Primarbereich) in der anliegenden Fassung zu beschließen.
Anlagen
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(wie Dokument)
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32,6 kB
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