Entscheidungsvorlage - VO/0082/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung Heckenpflegegerät "Heckenprofi"; Vorstellung der Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- Pape, Ingmar
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe (WBUV)
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Vorberatung
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26.03.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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07.05.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung beabsichtigt, für den Fachbereich Baubetriebshof einen so genannten „Heckenprofi“ zu beschaffen. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde die Investition seitens des Rates der Stadt mit einem Sperrvermerk belegt.
Hinter dem Begriff „Heckenprofi“ verbirgt sich eine Anbaukombination für den bereits im Fuhrpark befindlichen Kompaktschlepper (Beschaffung: Mai 2015). Mit dieser Anbaukombination können sämtliche Hecken und Bodendecker geschnitten werden; Hinzu kommt die Möglichkeit, auch straßenbegleitende Wildgehölz - Hecken wirtschaftlich zu pflegen. Ein weiteres Einsatzspektrum ist die Herbstlaub – Bergung.
Funktionsprinzip: Im Frontanbau des Schleppers wird ein Auslegerarm montiert, an dessen Ende sich ein spezielles Mähdeck befindet. Dieses Mähdeck ist in alle Dimensionen beweglich und verfügt über zwei rotierende Messer. Diese trennen den Bewuchs von den jeweils zu bearbeitenden Pflanzen und zerkleinern durch eine zusätzliche, mittig angebrachte Klinge das abgetrennte Material. Unmittelbar im Bereich dahinter ist ein Saugschlauch befestigt, mit welchem das abgetrennte
Material direkt am Entstehungsort abgesaugt und in einen heckseitig (am
Schlepper) montierten Schnittgutbehälter befördert wird. Von diesem aus wiederum kann das angefallene Material schließlich per Hochentleerung auf bereitstehende Transportfahrzeuge/ Container entleert werden. Somit können mit der Maschine mindestens zwei Arbeitsgänge, welche ansonsten jeweils einzeln in manueller Handarbeit zu erbringen wären, in einer Anwendung vollbracht werden (Rückschnitt + Schnittgutaufnahme). Hinzu kommt, dass das anfallende Material zerkleinert und somit komprimiert wird, was die abzutransportierende und zu entsorgende Menge reduziert. Ergänzend wird auf folgendes Video verwiesen: https://www.youtube.com/watch?v=A0WmhQDMlzU
In Phasen, wo der Heckenprofi nicht eingesetzt werden kann, können die entsprechenden Einheiten mit geringem Aufwand abmontiert werden, sodass der Schlepper weiterhin für anderen Aufgaben (Tennenpflege, Winterdienst, Frontladerarbeiten…) eingesetzt werden kann.
Die Maschine soll und wird die Effizienz des Personaleinsatzes im Baubetriebshof erheblich steigern. Dies gelingt, durch die Einsparung eines Arbeitsganges und vor Allem durch eine höhere Arbeitsgeschwindigkeit und stellt einen erheblichen Beitrag dazu dar, die wachsende Anzahl an Aufgaben mit einer möglichst geringen Anzahl an Mitarbeitern vollbringen zu können. Weiterhin stellt die Beschaffung einen vorbeugenden Beitrag zur Mitarbeitergesundheit dar, da der Einsatz von motorbetriebenen Heckenscheren erheblich reduziert werden kann. Bei höheren Hecken wird den Mitarbeitern die Nutzung von Leitern erspart und so ein nicht unerhebliches Unfallrisiko ausgeschlossen.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit hat sich die Verwaltung im Vorfeld bei anderen Kommunen nach Möglichkeiten der gemeinsamen Nutzung erkundigt. Die Bauhöfe in Heinsberg und Erkelenz setzen ein jeweils eigenes Gerät bereits seit langem erfolgreich ein. Die Frage, ob man sich das Gerät hier leihen könnte, wurde jeweils mit nein beantwortet. Hintergrund ist, dass die Maschinen jahreszeitlich gebunden eingesetzt werden. Da das Wachstum der zu bearbeitenden Pflanzen flächendeckend zur gleichen Zeit geschieht und somit auch gleichzeitig der Rückschnitt zu erfolgen hat, stellt sich eine gemeinsame Nutzung als sehr schwierig dar. Auch die anderen Aufgaben des Trägergerätes (Kompaktschlepper) erschweren es, geeignete Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung zu finden.
Vorbehaltlich der Aufhebung des bestehenden Sperrvermerks in der Sitzung des Rates am 07.05.2019, soll die Ausschreibung zur Lieferung des Heckenprofis kurzfristig erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2019 wurden für die Beschaffung Mittel in Höhe von 65.000€ eingestellt. Vorbehaltlich einer Aufhebung des Sperrvermerks stehen diese Mittel in ganzer Höhe zur Verfügung. Die Nutzungsdauer des Gerätes kann nach Rücksprache mit der örtlichen Rechnungsprüfung auf 9 Jahre festgelegt werden.
Alternativen:
Keine Alternativen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben empfiehlt dem Rat den geltenden Sperrvermerk in der nächsten Sitzung aufzuheben.
2.Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergaben beauftragt die Verwaltung, die Lieferung des Heckenprofis nach Aufhebung des Sperrvermerkes schnellstmöglich auszuschreiben, und das Submissionsergebnis zur Auftragsvergabe in einer der nächsten Sitzungen des WBUV vorzulegen.
