Mitteilungsvorlage - VO/0096/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der bei der Behandlung von Abwasser auf den Kläranlagen anfallende Schlamm wird als Klärschlamm bezeichnet. Er wird mittels Eindickung, Ausfaulung und anschließender maschineller Entwässerung weiter behandelt. Dadurch wird der Klärschlamm stabilisiert und das Volumen um ca. 80 % reduziert. Mit dieser Behandlung werden wichtige Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Klärschlammentsorgung geschaffen.

Auf beiden städtischen Kläranlagen fallen jährlich insgesamt ca. 2.700 Tonnen maschinell entwässerter Klärschlamm mit einem Feststoffgehalt von ca. 20 – 30 % an. Hiervon entfallen ca. 2.100 to auf die Kläranlage Wegberg und ca. 600 to auf die KA Dalheim.

Die Klärschlämme beider Kläranlagen werden bis 2023 von der Firma Remondis Aqua Stoffstrom GmbH & Co. KG thermisch verwertet. Thermische Verwertungswege sind die Co-Verbrennung in Braun-/Steinkohlekraftwerken, Zementwerken oder Abfallverbrennungsanlagen. Aufgrund der Verschärfung der Düngemittelverordnung im Jahr 2015 ist eine landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlämmen beinahe ausgeschlossen.

Die strengeren Regeln der Düngemittelverordnung hatten bereits zur Folge, dass bei der Submission für den aktuellen Zeitraum unserer Klärschlammentsorgung Ende 2018 nur ein Angebot abgegeben wurde. Grund dafür sind die Kapazitäten für die thermische Verwertung, die bereits jetzt nahezu erschöpft sind. Dies zeigte sich auch in der Preissteigerung der Klärschlammentsorgung von 59,25 €/to auf 98,50 €/to für das Jahr 2019. In den Folgejahren steigt der Preis jährlich weiter, auf bis zu 122,50 €/to im Jahr 2023.

Eine weitere Verknappung der Entsorgungskapazitäten wird in den kommenden Jahren durch die neue Klärschlammverordnung (AbfKlärV 2017) herbeigeführt werden. Diese verbietet im Jahr 2029 die landwirtschaftliche Verwertung von Klärschlamm für Anlagen > 100.000 EW sowie im Jahr 2032 die landwirtschaftliche Verwertung für Anlagen > 50.000 EW.

Darüber hinaus wird der sehr wahrscheinliche Ausstieg aus der Braunkohleverstromung zu einer starken Reduzierung von Verwertungskapazitäten und letztendlich zu einer Kapazitätslücke führen.

Zusammenfassend ist an diesem Punkt einerseits eine weitere Entwicklung des Preisniveaus für die Klärschlammverwertung nach oben zu erwarten, anderseits ist die Entsorgungssicherheit generell in Frage zu stellen.

Um dem Trend der Unterkapazitäten und dem Wegfall von Entsorgungswegen entgegenzuwirken, ist der Bau von sogenannten Mono-Klärschlammverbrennungsanlagen (Mono-KVA) unumgänglich. Für ein solches Bauprojekt haben sich der Erftverband, der Niersverband, die Stadtentwässerungsbetriebe Köln sowie der Wasserverband Eifel-Rur unter dem vorläufigen Namen „Klärschlammkooperation Rheinland“ (KKR) zusammengefunden. Die KKR plant den Bau einer Mono-KVA bis 2029.

Die KKR hat am 02.04.2019 die verbandfreien Kommunen im Regierungsbezirk Köln und Umgebung zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Bei der Veranstaltung wurde das Bauprojekt vorgestellt und den Kommunen die Möglichkeit gegeben, sich bei dieser Kooperation zu beteiligen.

Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte der KKR:

-          Anlage wird ausgelegt auf Bedarf

-          Keine freien Mengen! Keine Akquise!

-          Angemeldete Mengen müssen geliefert werden, ggf. Mengenverschiebung zwischen Partnern möglich

-          Keine Gewinnerzielung

-          Inbetriebnahme 2028

-          Kündigungsmöglichkeit während der Laufzeit nur bei Verweigerung der Genehmigung oder ggf. Zeitablauf

-          Mindestlaufzeit 30 Jahre nach Inbetriebnahme

Herauszustellen ist an diesem Punkt, dass die geplante Anlage auf die angemeldeten Klärschlammmengen ausgelegt wird. Somit wird es keine freien Kapazitäten geben. Dies bedeutet, dass im Falle von Ausschreibungen für die Klärschlammentsorgung ab dem Jahr 2029, keine Angebote durch die KKR zu erwarten sind. Die Unsicherheit der Entsorgung bleibt aufgrund der wenigen Anbieter in diesem Segment bestehen.

Bei einer gewünschten Beteiligung der Stadt Wegberg bedeutet dies, die Mitorganisation und Gründung einer Poolgesellschaft mit anderen interessierten Kommunen im Sommer 2019 und der Nennung eines Ansprechpartners der Poolgesellschaft gegenüber der KKR bis zum 01.09.2019.

Die Poolgesellschaft muss anschließend den Wunsch einer Beteiligung bis Ende September 2019 erklären. Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Kommunen zur Beteiligung an den bisherigen Vorlaufkosten in Höhe von 5 €/t TR (Beteiligung der Stadt Wegberg: 690 t/TR x 5 €/t = 3.450 €). Die Poolgesellschaft erhält die gleichen Konditionen für die Verbrennung und den Transport sowie einen Aufsichtsratssitz. Der Geschäftsanteil wird in Abhängigkeit der angemeldeten Klärschlammmenge berechnet, kann aber maximal 9,9 % betragen.

Dieser enge Zeitplan erfordert in den nächsten Wochen eine schnelle Entscheidung über das Mitwirken der Stadt Wegberg an der geplanten Klärschlammkooperation Rheinland.

 

Zusammenfassend die Vor- und Nachteile einer Beteiligung:

 

Nachteile:

-          Verpflichtung über 30 Jahre

-          Schnelle Entscheidungsfindung wird verlangt

-          Keine Gewinnerzielung geplant

 

Vorteile:

-          Entsorgungssicherheit

-          Da keine Gewinnerzielung angestrebt wird, wahrscheinlich der kostengünstigste Entsorgungsweg

-          Bei einer verpflichteten Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammasche ab 2029 hat man große Partner im Rücken

-          Der Klärschlammtransport wird zentral gesteuert

-          Gleiche Kosten für alle

-          Unabhängig von privaten Entsorgungsfirmen und Monopolstellungen

 

Am 06.05.2019 wird ein weiteres unverbindliches Treffen mit interessierten Kommunen beim Erftverband stattfinden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Alternativen:

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe nimmt Kenntnis und beauftragt die Verwaltung für die Sitzung des nächsten Fachausschusses am 25.06.2019 eine entsprechende Entscheidungsvorlage vorzubereiten.

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