Empfehlungsvorlage - VO/0591/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, trat mit der Bekanntmachung vom 19.04.1997 in Kraft.

 

Im Zuge der Erschließung erfolgte auf einer Teilfläche im südwestlichen Plangebiet zugunsten einer besseren Ausnutzbarkeit der überbaubaren Flächen eine vom Ursprungsplan abweichende Herstellung von Erschließungsanlagen.

 

Die Eigentümerin der Fläche, die Entwicklungsgesellschaft Wegberg-Wildenrath mbH i.L. hat Herrn Dipl. Ing. Robert Riehl aus Wegberg damit beauftragt, bezüglich der vom Ursprungsplan abweichenden Bauausführung eine modifizierte Änderungsplanung zu erarbeiten. Hierbei handelt es sich um die 4. Änderung.  

 

Aus der vom Planer vorgelegten Anlage 1 ergibt sich die bisherige Festsetzung und in Anlage 2 hat er die anzupassende Situation sowie den Geltungsbereich der Änderung dargestellt.

Das Verfahren erfolgt also primär zwecks Angleichung der Plangrundlage an die veränderte Bauausführung der Erschließungsanlagen und der hierdurch ausgelösten Änderung der überbaubaren Flächen sowie der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen.

Der Planer führt aus, dass sich der Anteil der Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen nicht verringert und sich dem neuen Straßenverlauf anpassen wird.

Abgesehen von dieser geringfügigen Verlagerung der Erschließungsflächen bzw. der überbaubaren Flächen sollen alle übrigen Festsetzungen sowie Hinweise etc. unverändert beibehalten werden.

Erhebliche Umweltauswirkungen i.S. von § 2 (4) BauGB seien nach seiner Abschätzung voraussichtlich nicht zu erwarten; der Umfang und Detaillierungsgrad des zu erstellenden Umweltberichtes könne sich daher auf die wesentlichen Fakten beschränken.

 

Die im Rahmen des Aufstellungsverfahrens entstehenden Planungskosten werden von der Entwicklungsgesellschaft Wegberg-Wildenrath mbH i. L. getragen.

 

Die Stadt trägt die üblichen Personalkosten für die Verfahrensbegleitung.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Es entstehen die üblichen Verwaltungskosten für die Verfahrensbegleitung. 

 

Alternativen:

keine Vorschläge der Verwaltung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath, 4. Änderung, zu beschließen.

 

Im Bebauungsplan sollen insbesondere die Baugrenzen, die Verkehrsflächen sowie die Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen neu festgesetzt werden.

 

Das Änderungsgebiet befindet sich im südwestlichen Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplan II 6 – Industrie- und Gewerbegebiet Wegberg-Wildenrath. Die Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 2) ersichtlich.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023), in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung.

 

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Anlagen

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