Mitteilungsvorlage - VO/0110/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit ihrer Anfrage vom 16.03.2019 bezieht sich die Fraktion DIE LINKE auf den Artikel „Ländliche Räume: Wirtschaftliche Perspektiven durch regionale Vernetzung“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung und weist zugleich darauf hin, dass die Beantwortung eine Momentaufnahme darstellt. 

 

  1. Hat die Stadt Wegberg am Förderprogramm „Ländlicher Raum“ des Landes NRW, das insbesondere finanzielle Unterstützung für zukunftsfähige Mobilitätskonzepte verspricht, teilgenommen?

 

Nein, die Stadt Wegberg hat bislang nicht am Förderprogramm „Ländlicher Raum“ (siehe auch

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/Broschueren/eler_foerderung_land.pdf) teilgenommen.

 

  1. Hat die Stadt Wegberg am EU-Förderprogramm „ELER“ teilgenommen?

    Nein, die Stadt Wegberg hat bislang nicht am EU-Förderprogramm  „ELER“ teilgenommen. Unter „ELER“ ist die Förderung des "Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums" zu verstehen, der in den Mitgliedsstaaten der EU über eigene Programme umgesetzt wird. Kernstück der Förderpolitik für die ländlichen Räume und die Land- und Forstwirtschaft in NRW ist das "NRW-Programm Ländlicher Raum" (siehe Nr. 1).

 

  1. Hat die Stadt Wegberg am mit Landesmitteln unterstützten EU-Förderprogramm „LEADER“ teilgenommen?

 

Nein, die Stadt Wegberg kann nicht am Förderprogramm „LEADER“ teilnehmen, da Wegberg keiner LEADER-Region (siehe https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/leader/lags-2014-2020/) angehört.

 

  1. Wenn ja, in welche Projekte sind die Fördergelder geflossen?

 

Da keine Projekte gefördert wurden, sind keine Zuschussmittel bewilligt worden.

 

  1. Wenn nein, gab es seitens der Verwaltung Gründe, sich an den Förderprogrammen nicht zu beteiligen? Um welche handelt es sich?

 

Die Teilnahme an Förderprogrammen hängt jeweils von den Voraussetzungen der Förderrichtlinien und der haushaltsmäßigen Gesamtfinanzierung der jeweiligen Maßnahme ab.

Die aktuelle Beantwortung kann daher nur eine Momentaufnahme darstellen; einen spezifischen Grund, sich bislang nicht an den infrage kommenden Förderprogrammen zu beteiligen, gibt es daher nicht.

 

Die Verwaltung prüft generell als laufendes Geschäft, inwieweit Fördermittel beantragt werden können.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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