Entscheidungsvorlage - VO/0119/19
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung eines überplanmäßigen Aufwands aufgrund erforderlicher baulicher Maßnahmen an der Grundschule Rath-Anhoven
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- Schreurs, Hans-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.05.2019
|
Sachverhalt
Sachverhalt
Im Produkt 030105 – Grundschule Rath-Anhoven wird im laufenden Haushaltsjahr ein überplanmäßiger Aufwand unter dem Sachkonto 521100 – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen in Höhe von 95.000,- € erforderlich. Die Erfordernis ergibt sich insbesondere aus folgenden Umständen:
1. Einbau einer Alarmierungsanlage sowie weitere bauliche Maßnahmen zum
Brandschutz und zur Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege
Ende Februar 2019 wurde das zu erstellende Brandschutzkonzept für die Grundschule Rath-Anhoven genehmigt. Die im genehmigten Konzept geforderten Maßnahmen zum Einbau einer Alarmierungsanlage (Vorstellung im WBUV am 12.02.2019, TOP 1.4), zu weiteren baulichen Maßnahmen des Brandschutzes (z.B. Rückbau Podest Haupttreppenhaus, Ertüchtigung div. Türen, Entrauchung Treppenhaus, Brandschutzwand UG, Decken Turnhalle) und zur Ertüchtigung von Flucht- und Rettungswegen (z.B. zweite Rettungswege im PC-Raum OG, im Verwaltungstrakt und im OGS-Bereich) sind deutlich umfangreicher und damit kostenintensiver als zum Zeitpunkt der Haushaltsanmeldungen für das Jahr 2019 kalkuliert.
Die zusätzlich erforderlichen Mittel betragen rund 70.000,- €.
2. Sanierung und Gestaltung der Außenanlagen und der Außensportanlagen
Im westlichen Bereich des Schulgrundstücks gibt es eine Laufbahn sowie eine Sprunggrubenanlage. Sowohl Laufbahn als auch Sprunggrube befanden sich Ende 2018 in einem Zustand, der eine gefahrlose Nutzung kaum noch ermöglichte. Aus Sicht der Schulleitung und des zuständigen Fachbereichs Bildung und Soziales sind beide Anlagen jedoch unverzichtbar, so dass aufgrund der Dringlichkeit der Baubetriebshof mit der kurzfristigen Sanierung der Anlagen beauftragt wurde.
Gemeinsam mit diesen Arbeiten mussten Wildgehölzbereiche im Anschluss zu angrenzenden Nachbargrundstücken und zum öffentlichen Spielplatz hin gerodet und zum Teil neu bepflanzt werden. Weiterhin war auf dem Spielplatz auch der Austausch des Fallschutzbelags eines großen Geräts auf dem Spielplatz erforderlich, was dann mit dem Aufbau zweier neuer Spielgeräte kombiniert wurde.
Alle geschilderten Maßnahmen wurden so konzipiert und ausgeführt, dass sich nachhaltig ein erheblich reduzierter Pflegeaufwand einstellen wird und die Sportanlagen wieder für lange Zeit nutzbar sein werden.
Die zusätzlich erforderlichen Mittel betragen rund 25.000,- €.
Der überplanmäßige Aufwand im Haushaltsjahr 2019 beim Produktsachkonto 030105 521100 – GS Rath-Anhoven - Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen wird somit insgesamt voraussichtlich 95.000,- € betragen.
Die Mittel hierfür sollen durch eine Übertragung vom Produktsachkonto 030102 521100 – Grundschule Beeck – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen zur Verfügung gestellt werden, auf dem im Haushaltsplan 2019 Mittel in Höhe von 228.100,- € vorhanden sind. Diese Mittel sind im Wesentlichen für die Sanierung der Turnhalle Beeck vorgesehen, werden aber im Jahr 2019 nur zu einem Teil zur Auszahlung kommen, da die Maßnahme voraussichtlich erst im Frühjahr 2020 fertiggestellt wird.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung
Der überplanmäßige Aufwand beim Produktsachkonto 030105 521100 – Grundschule Rath-Anhoven - Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen in Höhe von 95.000,- € wird durch die Mittelübertragung vom Produktsachkonto 030102 521100 – Grundschule Beeck – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen ausgeglichen.
Somit entstehen durch den überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr 2019 keine Mehraufwendungen im konsumtiven Bereich.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Wegberg genehmigt den überplanmäßigen Aufwand beim Produktsachkonto 030105 521100 – GS Rath-Anhoven - Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen in Höhe von 95.000,- € aufgrund erforderlicher baulicher Maßnahmen des Brandschutzes und der Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege im Gebäude, sowie aufgrund von Maßnahmen im Außenbereich des Schulgrundstücks.
Die Mittel für den überplanmäßigen Aufwand werden durch eine Übertragung in Höhe von 95.000,- € vom Produktsachkonto 030102 521100 – Grundschule Beeck – Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen zur Verfügung gestellt.
