Entscheidungsvorlage - VO/0108/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Eine Förderung von Vereinen erfolgt auf der Grundlage der Richtlinien zur Vereinsförderung, die vom Rat beschlossen wurden.

 

Nach § 4 Absatz 2 der Zuständigkeitsordnung für den Rat der Stadt Wegberg und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr im Rahmen seiner Zuständigkeit über alle freiwilligen Maßnahmen auf der Grundlage der bereitgestellten Haushaltsmittel und gegebenenfalls vom Rat verabschiedeter Richtlinien und Programme.

 

Im Haushalt 2019 stehen in den verschiedenen Produkten unter dem Sachkonto 531832 folgende Beträge zur Verfügung, die nach dem Punktesystem der geltenden Vereinsförderrichtlinien ausgeschüttet werden sollen:

 

Produkt

040100

050100

080200

Gesamt:

Ansatz

3.800 €

3.800 €

28.000 €

35.600 €

 

Die Vereine haben entsprechende Zuschussanträge gestellt, die von der Verwaltung geprüft wurden. Die Verteilung der festgestellten Zuschüsse auf die einzelnen Vereine kann der beiliegenden Auflistung entnommen werden.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse soll zeitnah vor den Sommerferien erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel stehen wie dargestellt im Haushalt 2019 zur Verfügung.

 

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die festgestellten Zuschüsse an die Vereine auszuzahlen.

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Anlagen

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