Entscheidungsvorlage - VO/0112/19

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahre 2009 ist der damalige Pachtvertrag mit dem SC Wegberg über Räumlichkeiten in der Ophover Mühle (Umkleide-, Dusch- und Versammlungsräume) überarbeitet und neu abgeschlossen worden. Die Sanitärräume waren schon 2009 in einem schlechten Zustand. Wegen des bevorstehenden Verkaufs der Ophover Mühle wurde damals seitens der Stadt von einer Renovierung Abstand genommen.

 

Der Verein hat sich im Jahr 2017 an die Stadt gewandt, um einen Zuschuss zu den erforderlichen Kosten zur Ertüchtigung der Umkleiden und Duschen zu erlangen, die im damaligen Zustand so nicht weiter genutzt werden konnten. Eine Bezuschussung im Rahmen der Vereinsförderung war und ist auch weiterhin nach den gültigen Regelungen für diese Maßnahme jedoch ausgeschlossen.

 

Die Verwaltung hatte damals vorgeschlagen, den durch Erneuerungsmaßnahmen am Heizwerk der Mühle entstandenen positiven monetären Effekt für den Verein zu nutzen und hierdurch eine Sanierung der Duschräume möglich zu machen.

 

Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage VO/3980/17 verwiesen.

 

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr hat in seiner Sitzung am 09.05.2017 dem Haupt- und Finanzausschuss vorgeschlagen, im Rahmen der Nebenkostenabrechnung mit dem SC Wegberg nur die tatsächlich anfallenden Betriebskosten zu erstatten. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung zur Renovierung der Duschen wurde abgelehnt. In seiner Sitzung vom 23.05.2017 traf der Haupt- und Finanzausschuss in dieser Sache wegen weiteren Klärungsbedarfs (hier die Höhe der tatsächlichen Betriebskosten) keine Entscheidung.

 

Aufgrund des Beschlusses hat die Verwaltung den Verein aufgefordert entsprechende Nachweise über die Höhe der tatsächlichen Betriebskostenausgaben vorzulegen, die nach wie vor von der Verwaltung übernommen werden sollen.

Die Vorlage der Nachweise, die dazugehörigen Gespräche und die Bearbeitung in der Verwaltung haben sich über einen längeren Zeitraum hingezogen. Nunmehr liegt aber ein Ergebnis vor.

 

Festzustellen ist, dass -aufgrund der Umstellung der ölbetriebenen Heizungsanlage auf ein Blockheizkraftwerk- die Kosten für Strom und Heizung deutlich verringert werden konnten.

 

Die nach den vorgelegten Nachweisen ermittelten Betriebskosten für die Jahre 2015 bis 2018 betrugen insgesamt 19.108,01 €. An den SC Wegberg wurden für die Jahre 2015, 2016 und 2017 Zuschüsse von insgesamt 18.800,00 € ausgezahlt. In 2018 erfolgte aufgrund des sich bereits abzeichnenden Ergebnisses keine Auszahlung an den Verein.

 

Ein Betrag in Höhe von  308,01 € soll dem Verein kurzfristig noch nachgezahlt werden. Damit sind dann die tatsächlich entstandenen Betriebskosten der Jahre 2015-2018 übernommen.

 

Eine Feststellung der Höhe der Betriebskosten für das Jahr 2019 kann derzeit noch nicht vorgenommen werden, da dem SC Wegberg noch nicht alle Rechnungen vorliegen. Es wird aber mit einem Betrag in Höhe der durchschnittlich entstandenen Kosten von ca. 4.777,00 € gerechnet. Dieser Betrag soll dem Verein bis zur Vorlage der entsprechenden Nachweise erstattet werden. Eine Endabrechnung erfolgt nach Eingang der angeforderten Nachweise.

 

Eine Aufstellung der Betriebskosten für die Jahre 2015 bis 2018 und die geleisteten Zahlungen der Stadt sind der als Anlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen.

 

Zwischenzeitlich hat der Verein eine Renovierung der Dusch- und Umkleideräume in Eigenleistung und unter Einsatz von ca. 5.000,00 € aus einem crowdfunding-Projekt vorgenommen. Da kein rechtlicher Anspruch auf eine Förderung durch die Stadt besteht und dies eine freiwillige Leistung wäre, ist eine nachträgliche Bezuschussung nicht beabsichtigt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die erforderlichen Finanzmittel stehen im Produktsachkonto 080200/531830 zur Verfügung.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Betrag von 308,01 € wird als Nachzahlung der für den Zeitraum von 2015 bis 2018 ermittelten Betriebskosten an den Verein ausgezahlt.

 

Für das Jahr 2019 und für die Folgejahre wird dem SC Wegberg jeweils ein Zuschuss in Höhe der tatsächlich anfallenden Betriebskosten nach Vorlage der Rechnungen und unter der Voraussetzung, dass entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, gezahlt. Auf die zu erwartenden Betriebskosten werden Abschläge gewährt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...