Entscheidungsvorlage - VO/0130/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion “Freie Wähler“ hat mit Datum vom 23.09.2018 den nachfolgenden Antrag nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wegberg zur Aufstellung von Fahrradboxen an den Bahnhöfen Dalheim, Arsbeck und Wegberg gestellt.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in der Stadt Mönchengladbach wurden abschließbare Fahrradboxen an mehreren Bahnhöfen installiert, die an die Bürger vermietet werden. Hier wird das Projekt über den Anbieter “Dein Radschloss“ realisiert. An der Schwalmaue in Wegberg sind ähnlich Fahrradboxen durch die West/AVV installiert worden. Die Fraktion Freie Wähler Wegberg ist der Meinung, dass an den Bahnhaltestellen in Dalheim, Arsbeck und Wegberg dieses Angebot für die Wegberger Pendler vorgehalten werden soll. Die Fraktion Freie Wähler Wegberg stellt daher nach §2 der Geschäftsordnung folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, Kontakt mit dem zuständigen Nahverkehrsverbund aufzunehmen, mit dem Ziel, an den Bahnhöfen Dalheim, Wegberg und dem Bahnhaltepunkt in Arsbeck vermietbare Fahrradboxen anbieten zu können.“

Bei den im Antrag der Freien Wähler angeführten Fahrradboxen (siehe beigefügtes Informationsmaterial – Anlage 1) handelt es sich um ein vom VRR (Verkehrsverbund Rhein-Ruhr) gefördertes Projekt. Diese Fördermöglichkeit kommt jedoch für die Stadt Wegberg nicht in Frage, da sich Wegberg im Gebiet des NVR (Nahverkehrsverbund Rheinland) befindet.

Auf Nachfrage der Verwaltung wurde seitens des NVR jedoch mitgeteilt, dass ähnliche Förderprogramme für Fahrradabstellanlagen, zu denen auch Fahrradboxen gehören, auch beim NVR bestehen.  Die maximale Förderung für Fahrradboxen beträgt hier jedoch lediglich 1.000 € je Box.

Die Investitionskosten für jeweils 4 Fahrradboxen an den Haltepunkten Dalheim und Arsbeck, würden sich auf insgesamt ca. 63.000 €/brutto belaufen. Hierbei entfallen 33.000 € auf die angefragten 8 Fahrradboxen inklusive Schließsystem sowie ca. 10.000 – 15.000 € auf die erforderlichen Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten.   Der von der Stadt zu finanzierende Eigenanteil würde hier ca. 55.000 €/brutto betragen.

Aufgrund der relativ geringen Förderquote hat die Verwaltung nach alternativen Fördermöglichkeiten gesucht und ist dabei auf die ptj (Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich) gestoßen.

Diese fördert, im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. die Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen.  Die Förderquote beträgt maximal 40 Prozent bzw. 60 Prozent für finanzschwache Kommunen, zu denen momentan auch die Stadt Wegberg gehört. Anders als beim Förderprogramm des NVR werden jedoch vom ptj Fahrradboxen nicht gefördert, da diese nach deren Förderrichtlinien nicht zu den Mobilitätsstationen gehören. Förderfähig sind hier z.B. sogenannte Fahrradsammelgaragen. Auch hierzu hat die Verwaltung ein entsprechendes Angebot eingeholt. Die Kosten für diese Anlagen (siehe beigefügtes Informationsmaterial Anlage 2) belaufen sich insgesamt  auf ca. 93.000 €/brutto. Diese teilen sich wie folgt auf:

2 x Fahrradsammelgarage für je 20 Fahrräder

 

74.491,62 €/brutto

Tiefbau und Kabelverlegearbeiten insgesamt ca.

 

18.508,38 €{brutto

 

 

Der Eigenanteil der Stadt Wegberg beläuft sich hierbei auf ca. 37.200 €/brutto. Darüber hinaus fallen für Service und Unterhaltung jährlich Gebühren in Höhe von 1.868,30 €/brutto je Bahnhof oder Haltepunkt an.

Eine wichtige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördergelder für verkehrsmittelübergreifende Mobilstationen ist, dass sich die für die Aufstellung in Anspruch genommenen Grundstücke und Flächen  im „rechtlichen“ und „wirtschaftlichen“ Eigentum des Antragstellers befinden. Trifft dies nicht zu, muss der Antragsteller über die vorgesehenen Flächen verfügen können. Hierzu wäre ein Gestattungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer (DB) abzuschließen. Ein solcher Vertrag wurde in ersten Telefonaten mit der DB Service & Station in Aussicht gestellt.

Zur Fristenwahrung wurde, vorbehaltlich der Zustimmung des Fachausschusses zur Anschaffung der Fahrradsammelgaragen, bereits ein Förderantrag für die Haltepunkte Arsbeck und Dalheim gestellt. Eine Antragstellung für den Bahnhof Wegberg erfolgte nicht, da eine Fahrradabstellanlage bereits Bestandteil des Förderantrags zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Wegberg sind und eine doppelte Antragstellung nicht zulässig ist.

Sofern der Fachausschuss keine Zustimmung erteilt, wird die Verwaltung den Antrag kurzfristig zurück ziehen.  

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden für das Haushaltsjahr 2020 angemeldet.

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr sieht keine Notwendigkeit zur Umsetzung der Maßnahme und beauftragt die Verwaltung den Förderantrag zurückzuziehen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Tourismus, Kultur, Sport und Verkehr beauftragt die Verwaltung nach erfolgter Förderzusage den Gestattungsvertrag mit der DB über die Aufstellung von Fahrradsammelgaragen abzuschließen, die Auftragsvergabe zur Lieferung und Aufstellung sowie für die laufende Unterhaltung in einer Beratungsvorlage vorzubereiten.

 

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Anlagen

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