Entscheidungsvorlage - VO/0639/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Elke Lindt hat mit Schreiben vom 29.11.2007 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Ein Bürger aus meinem Wahlkreis hat mich angesprochen und auf folgendes Problem hingewiesen: Er ist Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Wegberg, Flur 39, Nr. 253 (s. beiliegenden Kartenausschnitt). Das Grundstück liegt an der Ecke Venloer Straße – Ryther Weg und hat die Abmessungen (49m-56m) = 52,5m x 65m. Entlang des Ryther Weges ist im Bebauungsplan eine Bautiefe von 30m ausgewiesen. Legt man die gleiche Baulandtiefe auch an der Venloer Straße zugrunde, bleibt ein Restgrundstück von (19m – 22,5m) = 20,75m x 35m = 726,25 qm. Dieses Grundstück wäre aber ein Inselgrundstück, da es keinen Anschluss an das öffentliche Wegenetz hätte. Dies ist meines Erachtens zumindest aus heutiger Sicht ein Planungsdefizit. Hier besteht Planungsbedarf. Aus diesem Grunde beantrage ich den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass dieses Inselgrundstück vom Ryther Weg aus über einen öffentlichen Weg an das öffentliche Wegenetz der Stadt Wegberg angeschlossen wird. – Dieser könnte auf der Nachbarparzelle Gemarkung Wegberg, Flur 39, Nr. 252 ausgewiesen werden. Die Ausweisung auf der Nachbarparzelle ist möglich, da die Eigentümerin der Nachbarparzelle diesen Weg ebenfalls wünscht, um ihren nach Realisierung des Bebauungsplanes hinter der künftigen Bebauung liegenden Gärtnereibetrieb zu erreichen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes I 13 B – Wegberg – Harbeck, Ryther Weg zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

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Anlagen

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