Mitteilungsvorlage - VO/0149/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1.     Stand der offenen Anträge

 

Die aktuelle Liste der noch unerledigten Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung, die in die Zuständigkeit des Ausschusses für Bildung, Integration und Soziales fallen, ist als Anlage der Vorlage beigefügt. 

 

 

  1.         Bericht über die Situation der Flüchtlinge 

 

Derzeit (Stand 21.05.2019) sind in Wegberg 83 Flüchtlinge wie folgt untergebracht:

 

Nordstraße    54 Personen

Philosophenweg   14 Personen

In Gerichhausen        0 Personen

In eigenen angemieteten

Wohnungen   15 Personen

 

Nach einer aktuellen Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg liegt die derzeitige Aufnahmeverpflichtung, die im Rahmen der Wohnsitzverpflichtung nach den Bestimmungen der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung ermittelt wird, für die Stadt Wegberg bei 223 Personen.

 

Der Zuweisungsplan der Bezirksregierung Arnsberg sieht vor, dass ab der 25. Kalenderwoche bis zur 40. Kalenderwoche die ersten 80 Personen in Wegberg eintreffen sollen.

Da dieser Personenkreis Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Jobcenter) erhält oder unmittelbar eine Arbeit aufnimmt, ist eine Vermittlung in privaten Wohnraum weiter vorrangiges Ziel der Verwaltung.

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen kann jedoch festgestellt werden, dass eine zeitintensive Betreuung des Personenkreises, der einen Aufenthaltsstatus in Deutschland besitzt und in eigenen angemieteten Wohnungen in Wegberg wohnt, weiterhin erforderlich ist. Die Verwaltung beabsichtigt noch in diesem Jahr, ein überarbeitetes Integrationskonzept vorzulegen, das diese Tatsache angemessen berücksichtigt.

 

Die Gemeinschaftsunterkunft in Gerichhausen ist weiterhin nicht belegt.

 

 

  1. Sachstand Integrationskonzept

 

Ein erster Entwurf des Integrationskonzeptes wurde durch die Integrationsbeauftragte Frau Wernery erarbeitet.

 

Bei der konzeptionellen Aufarbeitung des Themas sind aber Fragestellungen aufgetaucht, die nur in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren beantwortet werden können. Die Vorlage einer abschließenden Fassung wird daher erst nach weiteren erforderlichen Abstimmungen innerhalb und außerhalb der Verwaltung im Herbst erfolgen.

 

 

  1. Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen-Vereinbarung

 

Die Bürgermeister der Städte im Kreis Heinsberg haben eine Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei Hauptschulangeboten getroffen. Hier gilt ab dem Schuljahr 2019/2020 das Wohnortprinzip. Dies bedeutet, dass nicht der Schulträger, sondern die Wohnsitzgemeinde die Beförderungskosten zur Schule trägt.

 

Hintergrund dieser Vereinbarung ist, dass es im Kreis Heinsberg nur noch drei Hauptschulangebote (Wegberg, Erkelenz und Hückelhoven) gibt. Die drei Schulstandorte werden durch diese Vereinbarung, die es inhaltsgleich auch bereits für den Bereich der Förderschulen gibt, gestärkt. Eine kreisweite Zuweisung zu bestimmten Schulen wird so vereinfacht. Eine Kostenentlastung für die Stadt als Schulträger wird erwartet.

 

 

  1. Ferienprogramm 2019

 

Entsprechend der Ankündigung im Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales am 06.11.2018 hat sich die Verwaltung mit den Jugendheimen und der Streetworkerin über eine kooperative Neugestaltung des Ferienprogrammes abgestimmt.

 

Nach mehreren Treffen mit der Leiterin des evangelischen Jugendzentrums „Haus Schalom“ (EvHA), Frau Bertrams, und der Leiterin des Jugendzentrums St. Martin Wegberg (Katho), Frau Fuge, wurde mit dem EvHa eine Zusammenarbeit für das Ferienprogramm vereinbart. Die Leiterin des kath. Jugendheimes sah für sich keine Möglichkeit einer Zusammenarbeit, da die dort verkehrenden Jugendlichen einer anderen Zielgruppe angehören würden, die nicht für das Ferienprogramm zu begeistern wären.

 

Das Ferienprogramm findet in der 2. – 4. Ferienwoche vom 22. Juli bis zum 10. August 2019 statt.

 

Das EvHa bietet in den ersten beiden Ferienprogrammwochen jeweils eine identische einwöchige integrative Erlebniswoche für bis zu 60 Kinder an. Entsprechendes fachliches Betreuungspersonal wird über das EvHa gestellt.

 

Die Kinder nehmen morgens ein gemeinsames Frühstück ein. Wer dann Zeit und Lust hat, kann zwischen den Bastel, -Mal und Werksangeboten sowie den Spiel- und Aktionsangeboten (diese werden sowohl draußen wie drinnen angeboten) beim Vor- und Zubereiten des gemeinsamen Mittagsessens helfen. Zwischendurch erhalten die Kinder ganztägig Snacks, Obst und Getränke.

Ein Highlight der Woche ist eine Übernachtung von Donnerstag auf Freitag, wobei an dem Donnerstagabend die Eltern eingeladen sind, sich anhand von Fotos, Filmen und Vorträgen der Kinder einmal anzuschauen, was die Kids die Woche über gemacht haben.

Die Woche endet dann freitags morgens mit einem letzten gemeinsamen Frühstück.

Die Kosten für die gesamte Woche belaufen sich auf nur 20,00 € pro Kind, entsprechende Zuschüsse wurden beantragt (z.B. Kultur-Rucksack).

 

In der dritten Ferienprogrammwoche (05. – 10. August 2019) gestaltet die Stadt Wegberg dann das Ferienprogramm. Hierbei kann in dieser Woche aufgrund von Sponsorengeldern in Höhe von 1.150,00 € eine Busfahrt für 50 Kinder zum Toverland angeboten werden. Außerdem finden wieder ganz unterschiedliche Aktivitäten über die ganze Woche verteilt statt. Abschluss des dreiwöchigen Ferienprogramms wird die ganztägige Feuerwehrolympiade für 100 Kinder sein.

 

Unabhängig von den Veranstaltungen der Stadt Wegberg und des ev. Jugendheimes bieten auch die verschiedenen Vereine wieder Aktivitäten an. Diese werden wie gewohnt über die gesamten drei Wochen des Ferienprogramms stattfinden.

 

Derzeit befindet sich das Ferienprogramm im Druck und soll anschließende zeitnah über die Schulen an die Kinder und Jugendlichen der Klassen 1-7 verteilt werden. Zusätzlich sind Plakate geplant, die auf das Ferienprogramm aufmerksam machen sollen.

 

 

 

  1. Sachstand Umsetzung IT-Konzept KGS Arsbeck

 

Die Planungen zwischen der Schule, der Stadt und der regioIT sind abgeschlossen. Derzeit wird ein Angebot über die Lieferung und Installation erstellt.

 

Der zuständige Sachgebietsleiter hat zugesichert, dass die erforderlichen Personalkapazitäten für die Sommerferien vorgehalten werden, so dass das Projekt in den Sommerferien umgesetzt werden kann. Zum Schuljahr 2020/2021 soll die neue Ausstattung dann betriebsbereit zur Verfügung stehen.

 

 

 

  1. Ausbau der digitalen Infrastruktur

 

In der Sitzung des Rates am 07.05.2019 wurde mit Vorlage VO/0114/19 die weitere Vorgehensweise zum Breitbandausbau in der Stadt Wegberg durch Vertreter der TÜV Rheinland Consulting GmbH vorgestellt.

 

Für den Anschluss der Schulen an das Breitbandnetz bedeutet dies, dass vstl. nach Ausschreibung der Anschlussleistung in 2020 eine Umsetzung erst in 2021 erfolgen kann. Da sich der Anschluss durch eine 100%-Förderung (50% Bund/50% Land) realisieren lässt, werden die hierfür bereits vom Landesprogramm „Gute Schule 2020“ reservierten Mittel in Höhe von 80.000,00 € frei. In Abstimmung mit dem Fördergeber sollen diese Mittel für die weitere Ausstattung der Schulen mit IT-Infrastruktur verwendet werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration und Soziales nimmt die Mitteilungen des Bürgermeisters zur Kenntnis.

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Anlagen

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