Entscheidungsvorlage - VO/0076/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 07.02.2019 (siehe Anlage 1) hat die Fraktion Freie Wähler Wegberg folgenden Antrag gestellt:

 

Der Rat beschließt, dass die Klage der Bürgerinitiative „Rettet den Birgeler Urwald“ vor dem Oberverwaltungsgericht Münster unterstützt wird und 5.000 € zur Verfügung gestellt werden.

 

Dazu führt die Verwaltung Folgendes aus:

 

I.

Wie bekannt beabsichtigt die Stadt Wassenberg, im so genannten „Birgeler Wald“ an der Grenze zum Stadtgebiet Wegberg vier bis sechs Windenergieanlagen errichten zu lassen. Im Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe wurden in der Vorlage VO/4049/17 bereits die Rechtsschutzmöglichkeiten der Stadt Wegberg gegen das Vorhaben aufgezeigt. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.06.2018 hat der Ausschuss beschlossen, von der Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen die 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg (Konzentrationszonen für Windenergieanlagen) abzusehen. Zudem ist mit Ablauf des Jahres 2018 auch die Jahresfrist zur (bis zum 31.12.2018 möglich gewesenen) Einleitung eines Normenkontrollverfahrens abgelaufen.

 

Im Flächennutzungsplanänderungsverfahren hatte die Verwaltung bereits angeregt, von einer Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen abzusehen und sich damit auch für den Erhalt des Birgeler Waldes eingesetzt.

 

Ein bereits bei der Unteren Immissionsschutzbehörde (Kreis Heinsberg) eingereichter Genehmigungsantrag für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 240 Metern (Nabenhöhe 161 Meter) und einer Leistung von 5,3 MW (Megawatt) wurde wegen nicht kompletter Antragsunterlagen an den Antragsteller zurückgesandt. Der Kreis rechnet mit einem neuen Antrag nicht vor Ende April 2019.

 

II.

Wie die Initiative auf ihrer Homepage ausführt, ist die Bürgerinitiative „Rettet den Birgeler Urwald“ kein eingetragener Verein sondern eine Initiative mehrerer Privatpersonen.

Vier dieser Privatpersonen (zwei aus Wegberg, zwei aus Wassenberg) haben Ende November 2018 über ihren Rechtsanwalt beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wegen des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung gestellt. Die Verwaltung hat mit einem der (Wegberger) Antragsteller Kontakt aufgenommen und von diesem im Einverständnis mit den übrigen Antragstellern und dem Rechtsanwalt die Antragsschrift erhalten. Die Antragsschrift wurde zur Veröffentlichung durch die Verwaltung freigegeben, allerdings unter der Bedingung, dass die Namen der Antragsteller und die Straßenangaben zu schwärzen sind. Die Antragsschrift ist als Anlage 2 beigefügt.

 

III.

Die Verwaltung kann bereits aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes eine finanzielle Unterstützung von Klagen privater Dritter nicht befürworten. Hinzu kommt, dass diese finanzielle Unterstützung eine neue freiwillige Leistung darstellen würde. Der Haushaltsansatz für das gesamte Jahr 2019 (Produkt Recht 01 11 01, Sachkonto 54 31 50) weist für alle von der Stadt zu führenden und für alle gegen die Stadt geführten Prozesse lediglich Mittel in Höhe von 20.000 € aus. Diese Sachlage wurde mit dem Wegberger Antragsteller offen kommuniziert, auch dass die Verwaltung eher ihren Beitrag darin sieht, die Bürgerinitiative durch Verbreitung der Antragschrift zu unterstützten und sich sachgerecht kritisch ins Genehmigungsverfahren der Unteren Immissionsschutzbehörde einzubringen. In diesem Genehmigungsverfahren wird die Stadt Wegberg von Amts wegen beteiligt werden und sie wird ihre Stellungnahme abgeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Antragsteller des Normenkontrollverfahrens gegen die Stadt Wassenberg nicht mit 5.000 € zu unterstützen.

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt die Zusage der Verwaltung, im Genehmigungsverfahren der Unteren Immissionsschutzbehörde eine Stellungnahme abzugeben.

 

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Anlagen

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