Entscheidungsvorlage - VO/0276/18

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Datum vom 14.09.2018 hat die Fraktion Die Linke folgenden Antrag gem. § 2 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Stadtratssitzungen (öffentlicher Teil) als Live-Stream audiovisuell ins Internet zu übertragen. Weiterhin möge der öffentliche Teil der Stadtratssitzungen jeweils ab dem Tag nach der Ratssitzung über die städtische Homepage verfügbar gemacht werden.“

 

Gem. § 48 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sind Sitzungen des Rates und der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich (Grundsatz der Öffentlichkeit).

Bereits jetzt schon wird seitens der Verwaltung eine weitreichende Transparenz sowie ein niedrigschwelliges Angebot zur Begleitung der Ratssitzungen für kommunalpolitisch Interessierte in Wegberg angeboten und umgesetzt.

Rat- und Ausschusssitzungen beginnen in Wegberg i.d.R erst um 18:30 Uhr. Im Vergleich zu deutlich größeren Städten, in denen eine Übertragung der Sitzung im Internet durchgeführt wird und Sitzungsbeginn bereits um 14:00 Uhr ist, für Berufstätige zu einem günstigen Zeitpunkt.

Über das Bürgerinformationssystem von allris.net besteht die Möglichkeit, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen sowie Niederschriften der voran gegangenen Sitzungen (öffentlicher Teil) mindestens 10 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstag einzusehen. Der aktuelle Sitzungskalender ist dauerhaft auf der Homepage der Stadt Wegberg verlinkt. Auf der städtischen Homepage wird jede neue Sitzung mit entsprechend verlinkter Tagesordnung rechtzeitig angekündigt und die Tagesordnung ist spätestens 10 Tage vor dem Sitzungstag im Bekanntmachungskasten am Rathausportal einzusehen.

Auch eine zeitnahe Berichterstattung der Lokalpresse über kommunale Angelegenheiten, die in den Ratssitzungen beraten und entschieden werden/wurden, spricht für einen schnellen Informationsfluss.

Somit können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld auf verschiedenen Wegen über Tagesordnungsinhalte informieren und es steht ihnen frei, als Zuhörer/in an den jeweiligen Sitzungen (öffentlicher Teil) teilzunehmen.

Die Verwaltung stellt somit eine Kontrollfunktion die dem/der Bürger/innen obliegt, sicher.

 

Begründung der zu beachtenden technischen und rechtlichen Aspekte:

Datenschutz:

Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine Live-Übertragung von Ratssitzungen, mit dem Ziel der Berichterstattung aus öffentlicher Sitzung, grundsätzlich zulässig.

Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg sowie die Hauptsatzung wären bei einer Live-Übertragung um eine entsprechende Regelung zu ergänzen.

 

Der Öffentlichkeitsgrundsatz, als Ausfluss des Demokratieprinzips, umfasst die sogenannte Saalöffentlichkeit. Der einzelne Sitzungsteilnehmer muss allerdings nicht hinnehmen, dass seine Beiträge weltweit speicher- und verarbeitungsfähig im Internet zur Verfügung gestellt werden.

Entsprechend der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und § 22 S. 1 des Gesetzes des Urheberrechtes an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) ist im Falle einer Bild- und/oder Tonübertragung von öffentlichen Sitzungen vorab das schriftliche Einverständnis jedes einzelnen Sitzungsteilnehmers (d.h. aller Ratsmitglieder, sachkundigen Bürger/innen, sachkundigen Einwohnern/innen, Verwaltungsmitarbeiter/innen, der anwesenden Bürger/innen und der Pressemitarbeiter/innen) einzuholen. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

 

Da die Mitarbeiter/innen der Verwaltung während der Ausübung ihrer Arbeit gefilmt werden, ist gem. § 72 Abs. 3 Nr. 2 Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz – LPVG auch der Personalrat zu beteiligen (Mitbestimmung bei organisatorischen Maßnahmen; hier Einführung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder Leistung der Beschäftigten zu überwachen).

 

Im Übrigen besteht die Gefahr, dass in öffentlicher Sitzung nichtöffentliche Angelegenheiten erwähnt oder diskutiert werden und somit umgehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für die Verwaltung stellt dies eine große Herausforderung dar, da explizit die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten sind und nur genehmigte Wort- und Bildbeiträge übertragen werden dürfen.

 

Im Vorfeld einer Sitzung ist somit sicherzustellen, dass eine entsprechende Einverständniserklärung der betroffenen Personenkreise eingeholt und im besten Falle nur das Rednerpult im Fokus der Übertragung steht, und der Personenkreis der interessierten Bürger/innen grundsätzlich nicht aufgezeichnet wird.

Dies ist allerdings mit der jetzigen Bestuhlung und Anordnung im Sitzungssaal schwer umsetzbar. Eine Änderung der Bestuhlung im Ratssaal würde zu zusätzlichen Kosten führen.

 

Technik und Kosten:

Die vorhandene Technik im Sitzungssaal reicht für eine Live-Übertragung nicht aus. Hier würde ein zusätzlicher Kostenaufwand entstehen.

Zur Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes der Live-Übertragung einer Ratssitzung ist zusätzliches Personal- und damit verbunden auch ein zusätzlicher Kostenaufwand notwendig, um die Sitzung aufzuzeichnen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

Die wiederkehrenden Kosten pro Sitzung – Produktion vor Ort - belaufen sich laut einer Preisabfrage auf ca. 1.500,00 € / Sitzung, zzgl. wiederkehrender Kosten pro Monat von ca. 100 € und zusätzlicher Anschaffungskosten i.H.v. 2.000,00 € - 3.000,00 € pro Kamera und 1.000,00 – 2.000,00 € für den Kauf eines Bedienerpultes. Außerdem kommen noch Kosten für Kabel und die Montage durch einen Handwerker hinzu.

 

Vor dem Hintergrund der Aufgabenkritik und der Haushaltskonsolidierung sind die oben aufgeführten zusätzlichen Kosten für Personal und Einrichtung kritisch zu betrachten.

Es dürfen nur Auszahlungen geleistet werden, die mit § 82 Gemeindeordnung NRW vereinbar sind. Dies ist der Fall, wenn es sich bei der Auszahlung um eine rechtliche Verpflichtung handelt oder diese für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.

Der Öffentlickeitsgrundsatz ist sehr hoch zu gewichten, allerdings sind die anfallenden Kosten für diese freiweilligen Leistung mit den Bestimmungen für eine HSK-Kommune nicht vereinbar.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass die hohen Anforderungen an den Datenschutz sowie die Kosten für Personal und Technik in der jetzigen Haushaltssituation im Verhältnis zu einer relativ geringen Nachfrage der Bürgerschaft stehen und schlägt daher vor, von der Einführung einer Übertragung von Ratssitzungen abzusehen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die einmaligen Kosten belaufen sich auf ca. 5.000,00 € - 10.000,00 €. Hinzu kommen die laufenden Kosten pro Sitzung i.H.v. 1.500,0 € / pro Sitzung und die wiederkehrenden Kosten pro Monat i.H.v. 100,00 €.

Die Verwaltung geht von sieben Ratssitzungen im Jahr aus.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Unter Beachtung der kommunalverfassungs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben ist eine Live-Übertragung und das zur Verfügung stellen des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung jeweils ab dem Tag nach der Ratssitzung über die städtische Homepage grundsätzlich möglich.

Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Grund der oben aufgeführten datenschutzrechtlichen Anforderungen und der hohen Kosten, abzulehnen. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass auf der städtischen Homepage zeitnah nach der Sitzung die wichtigsten Entscheidungen im Grundsatz bekannt gemacht werden.

 

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Anlagen

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