Empfehlungsvorlage - VO/0095/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt innerhalb des „Siedlungsschwerpunktes Wegberg“ eine geplante Straßentrasse, als Verlängerung der Straße Heidekamp über die Beecker Straße bis zum Grenzlandring, dar (siehe Anlage 1). Diese angedachte Straßenführung fand als so genannte „Mittelachse“ bereits im Flächennutzungsplan 1979 ihren Ursprung. Durch eine damit verbundene Straßenbaumaßnahme sollte eine Verbesserung der Verkehrsanbindung der Siedlungsbereiche und der Innenstadt an den Grenzlandring und zugleich eine Entlastung der Maaseiker Straße mit den angrenzenden sensiblen Schulnutzungen erreicht werden. Negative Effekte würden bei einer Realisierung ggf. für die unmittelbar angrenzende Wohnbevölkerung entstehen. Zugleich würde die aus ökologischer Sicht bedeutsame Beeckbachaue  - auch in ihrer Funktion als Naherholungsbereich - durchschnitten.

 

Im Zuge der Erstellung des Masterplanes für den Siedlungsschwerpunkt durch das Büro ASTOC in den Jahren 2017/2018 wurden u.a. für eine langfristige Wohnbauentwicklung zwischen den Straßen In Gerichhausen und Grenzlandring (so genanntes. „Gerichhausener Feld“) alternative Erschließungsvarianten diskutiert. Aus den Reihen der Bürgerschaft wurde im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Erschließung des „Gerichhausener Feldes“ über eine zum Grenzlandring parallel verlaufende Straßenführung und Anbindung an die Maaseiker Straße favorisiert. Eine derartige Straßenführung würde, zumindest bezogen auf eine Erschließung des „Gerichhausener Feldes“, eine Realisierung der „Mittelachse“ entbehrlich machen. Die bisher freigehaltenen Bereiche zwischen Beecker Straße und Beeckbachaue könnten in Folge dessen einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden.

 

Das Büro ASTOC kommt zu diesem Themenfeld zu dem Ergebnis, dass die zukünftige Verkehrsführung innerhalb des Grenzlandringes einer detaillierten Betrachtung bedarf. Insbesondere ist eine fundierte Ermittlung der aktuellen und künftigen Verkehrsmengen und -ströme, auch unter Berücksichtigung der künftigen Wohnbauentwicklung, erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt, hausintern durch Mitarbeiter des Fachbereiches Umwelt, Verkehr, Abwasser eine derartige Analyse durchzuführen.

 

Zur Einleitung eines diesbezüglichen Flächennutzungsplanänderungsverfahrens empfiehlt die Verwaltung ferner die Fassung eines entsprechenden Aufstellungsbeschlusses (siehe Anlage 2).

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diese Beschlüsse entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen durch einen möglichen Wegfall der im Flächennutzungsplan dargestellten Straßentrasse „Mittelachse“ im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung zu ermitteln.

 

 

  1. Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens, den Aufstellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Mittelachse“ beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im Flächennutzungsplan dargestellte geplante Straßentrasse („Mittelachse“), als Verlängerung der Straße Heidekamp über die Beecker Straße bis zum Grenzlandring, ersatzlos zu streichen.

 

Das Plangebiet liegt innerhalb des „Siedlungsschwerpunktes Wegberg“ und erstreckt sich über die vorgenannten Straßenabschnitte. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

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Anlagen

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