Empfehlungsvorlage - VO/0120/19

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktion Freie Wähler hat mit Datum vom 07.02.2019 folgenden Antrag gestellt:

 

a)     „Der Rat der Stadt Wegberg beauftragt die Verwaltung, einen Zeitplan zu erstellen, wann die im Masterplan für Wohnbebauung aufgeführten Wohnbauflächen mit einem Bebauungsplan entwickelt werden.

 

b)     Der Rat der Stadt Wegberg beschließt nach Beratung den Zeitplan für die Erschließung der im Masterplan für Wohnbebauung im Innenring genannten Flächen.“

 

Begründet wird der Antrag damit, dass der Bedarf an Wohnraum in Wegberg ungebrochen sei und dass mit Hilfe eines Zeitplanes für die Erstellung von Bebauungsplänen eine schnelle Realisierung zusätzlicher Bauflächen gesehen wird. Der genaue Wortlaut des Antrages ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

 

Die Verwaltung nimmt zum vorgenannten Antrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung sieht ebenfalls die vordringliche Aufgabe im Bereich der Stadtplanung, durch die Neuausweisung von Bauland den dringenden Bedarf zu decken. Insbesondere die Wohnbauflächenpotenziale innerhalb des Siedlungsschwerpunktes (Innenring) sind aufgrund der vorhandenen sozialen Infrastruktur im Schul- und Sportzentrum für eine Wohnbauentwicklung besonders prädestiniert. Zugleich besteht die einmalige Chance, die in Fuß- und Radentfernung nahegelegene Innenstadt durch eine Zunahme der Wohnbevölkerung nachhaltig zu stärken und zu beleben. Darüber hinaus befinden sich diese Wohnbaupotenziale in günstiger Entfernung zum schienengebundenen Haltepunkt Wegberg. Der Zielsetzung nach Vermeidung bzw. Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs kann damit entsprochen werden. Im Masterplan wurde für rund 40 ha eine mögliche städtebauliche Entwicklung aufgezeigt. Die Ergebnisse wurden dem Fachausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2018 vorgestellt (siehe Vorlage VO/0024/18).

 

Im Anschluss daran wurden mit zahlreichen betroffenen Eigentümer Ankaufsverhandlungen eingeleitet. Ein Zwischenbericht hierzu erfolgte durch die Stadtkämmerin im Ausschuss für Grundstücke und Beteiligungen am 05.02.2019 (siehe Vorlage VO/0003/19). Darüber hinaus wurde in mehreren Sitzungen des Aufsichtsrates der Stadtentwicklungsgesellschaft regelmäßig über den Stand der Verhandlungen berichtet.

 

Ein konkreter Zeitplan zur Erstellung der erforderlich werdenden Bebauungspläne zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen kann aus Sicht der Verwaltung erst erfolgen, wenn für den jeweiligen Bebauungsplanbereich alle Ankäufe getätigt sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist daher eine realistische Zeitplanung nicht möglich. Als „Daumenwert“ kann für ein Bebauungsplanverfahren eine Verfahrensdauer von rund einem Jahr angesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass nach Bereitstellung der diesbezüglichen Haushaltsmittel alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. In Abhängigkeit vom konkreten Verfahrensgebiet und den damit verbundenen Aufgaben kann die Erstellung dieser Unterlagen (einschließlich Gutachten) durchaus mehrere Monate betragen. Darüber hinaus kann sich die Verfahrensdauer durch - im Vorfeld nicht bekannte - Unwägbarkeiten (etwa Ergebnisse aus der Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung) ggf. deutlich verlängern.

 

Aus den vorgenannten Gründen, schlägt die Verwaltung somit vor, von einer Zeitplanung zum jetzigen Zeitpunkt für die im Masterplan ausgewiesenen Wohnbauflächenpotenziale, mit einer Gesamtfläche von immerhin ca. 40 ha, abzusehen und zunächst die Ergebnisse der Ankaufsverhandlungen abzuwarten.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Umwelt und Vergabe empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge beschließen, die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag „Ablaufplanung der Flächen für Wohnbebauung des Masterplanes für den Innenring“ der Fraktion Freie Wähler vom 07.02.2019 zur Kenntnis zu nehmen.

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Anlagen

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